Wiederaufnahmeverfahren

Gliederung

I.    Juristischer Antrag auf Revision mit materieller juristischer Begründung
II.   Theologische Begründung des Anspruchs und Antrags auf Revision
III.  Presse-Exzerpt aus der Theologischen Begründung
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IV.  Weitere Hinweise zur Person und zum Fall Dr. Paul Schulz
V.   Reaktion der Kirche
VI.  Presse
VII. Schlusswort Dr. Paul Schulz 
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II. Theologische Begründung des Anspruchs und Antrags auf Revision

 

FÜR EINE NEUE KIRCHLICHKEIT 

Wer seine Hand an den Pflug legt und schaut zurück, 
der ist nicht geeignet für das Reich Gottes 
Jesus von Nazareth,  Markus 11,23 

oder mit einem aktuellen Werbespot 

Zukunft bedeutet nicht,?die Asche zu bewahren,
sondern das Feuer nach vorne zu tragen
 
im Sinne von Prometheus 

 

Apologia theologica
___________

Theologische Begründung

des Anspruchs und Antrags auf
Revision des Lehrzuchturteils vom 21. Februar 1979

von Dr. theol. Paul Schulz

 

Hamburg,  21. April  2010

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Einleitung

Anspruch und Antrag auf Revision des Lehrzuchturteils vom 21. Februar 1979 ergeben sich aus aktuellem Anlass:

1. In der Protestantischen Kirche der Niederlande (PKN) wird ganz aktuell
der Gott-Streit des Pastors Klaas Hendrikse verhandelt

Dieser aktuelle Gott-Streit des Pastors Klaas Hendrikse stellt sich
in den Grunddaten wie folgt dar:

1.1. Pastor Hendrikse predigt auf seiner Kanzel,
dass es Gott nicht gibt.

Er löst damit Proteste und Widerstand in seiner Gemeinde aus.

1.2. Die regionale Kirchenleitung beschießt, dass Pastor Hendrikse
seine Predigten, dass es Gott nicht gibt,
in der Kirche und damit in der Gemeinde fortsetzen darf.

1.3. Die Proteste von konservativen Gläubigen in der Gemeinde
sind nicht Grund zum Verbot dieser Predigten
oder Grund zur Amtssuspendierung des Pastors.

1.4. Vielmehr begründet die regionale Kirchenleitung ihre Offenheit
mit dem Beschluss, sie wolle sich notwendigerweise
von antiquierten Gott-Vorstellungen lösen.

1.5. Die PKN beschließt, dass zur  Weiterführung des Gott-Streites
die theologischen Fragen als zentrales Thema auf einer Synode
behandelt werden sollen und müssen.


2. Der Gott-Streit des Pastors Hendrikse wirkt in drei rechtsrelevanten Ebenen

2.1. Ebene 1:  Pastor und Gemeinde

Mit seinen Predigten, dass es Gott nicht gibt, hat der Pastor einen geistigen Freiraum für den theologischen Denkprozess in seiner Gemeinde geschaffen.

Die Proteste konservativer Gläubiger in der Gemeinde schränken diesen geistigen Freiraum nicht ein. Sie sind für die Grundsatzfrage nach Gott kein letztgültiges Kriterium.

Indem der Pastor seine Predigten fortsetzen kann, wird sogleich seine persönliche Verantwortung als Theologe manifest. Im Denkprozess seiner Gemeinde bleibt er als Pastor der theologische Mittelpunkt seiner Gemeinde. Der Pastor erfüllt damit seinen zentralen Auftrag als Seelsorger: Er begleitet  seine Gemeinde geistig und geistlich gerade auch in schweren Glaubensfragen durch eine vielfältig indifferente Welt.

2.2. Ebene 2:   Die übergeordnete Kirchenleitung

Die übergeordnete Kirchenleitung stellt sich diesem theologischen Prozess,
indem sie den geistigen Denk- und Glaubens-Freiraum in der Gemeinde nicht durch verwaltungstechnische Zwangsmaßnahmen – in welcher Form auch immer – begrenzt oder gar untersagt. Vielmehr stellt sie richtungweisend fest:

… dass ein Pfarrer sagt, “ Gott bestehe nicht“, ist ein Teil der theologischen Debatte. Eine solche Meinung tastet die Fundamente der Kirche nicht an. 

Die übergeordnete Kirchenleitung solidarisiert sich sogar mit der theologischen Verantwortung des Pastors gegenüber seiner Gemeinde, indem sie den Gott-Streit positiv als Chance aufnimmt und auf die Frage hin  generalisiert, in wieweit antiquierte Gottvorstellungen aufgelöst werden müssen und ein neues theologisches Verständnis zu erarbeiten sei. Sie selbst erkennt und anerkennt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erneuerung.

2.3. Ebene 3:   Die Gesamtkirche PKN

In Folge entscheidet die PKN, eine gemeinsame Synode einzuberufen,

auf der der Gott-Streit in einen größtmöglichen kirchlichen Denkrahmen gestellt werden soll. Sie setzt damit ein deutliches Signal dafür, das gesamte dogmatische System auf Zukunft hin von der zentralen Gott-Frage her zu öffnen und neu zu bedenken. Hiermit wird eine vorbildliche Chance geschaffen für die theologische Neuorientierung der Gesamtkirche innerhalb säkularer Weltveränderung.

 

3. Der Gott-Streit des Pastors Klaas Hendrikse ist theologisch und kirchenrechtlich aufs engste verbunden mit dem Gott-Streit des ehemaligen Pastors Dr. Paul Schulz in Hamburg

3.1. Auch Dr. Paul Schulz hat seit 1971 in seiner Gemeinde als Pastor gepredigt, dass es Gott nicht gibt.

Anders als im Fall Klaas Hendrikse hat die protestantische Amtskirche im Fall Paul Schulz diesen Denkprozess per Lehrzuchturteil gestoppt, indem sie Dr. Schulz wegen seiner Gottesaussagen als Pastor 1979 seines Amtes enthoben hat.

Die protestantische Amtskirche hat damit alle theologischen Denkansätze zu Gott gibt es nicht mit der Person Paul Schulz in der Gemeinde verketzert und abgeblockt. Seitdem ist die generell offene Gottesfrage mit der Person Dr. Schulz von der Kirche völlig tabuisiert und aus ihrer theologischen Diskussion weitgehend ausgeschlossen.

3.2. Durch den aktuellen Fall Klaas Hendrikse rückt der Fall Paul Schulz theologisch und rechtlich ganz neu ins Blickfeld.

Natürlich müssen die kirchenrechtlichen Fragen abgeklärt werden. Denn war damals das Lehrbeanstandungsverfahren gegen Schulz in seiner Durchführung ein Erstfall, so wäre dazu ein Wiederaufnahmeverfahren ein totales Novum.

Aber es kann nicht sein, dass

–     ein Amtszuchtverfahren, in dem sich der Pastor etwas persönlich hat zu Schulden kommen lassen, eine Revision vorsieht und ermöglicht,
–     in einem Lehrbeanstandungverfahren aber, in dem sich der Pastor überhaupt gar nichts hat zu Schulden kommen lassen, außer dass er in konkreten Glaubenspunkten eine abweichende Gewissensmeinung hat, das Urteil bei neu eintretenden gravierenden Tatsachen nicht reklamiert werden kann.

Die dafür kirchenrechtlich relevanten Fragen sind nicht Gegenstand dieser Apologia theologica. Sie werden juristisch abgehandelt im Teil 1 und 2 des juristischen Antrags auf Wiederaufnahme des Lehrbeanstandungsverfahrens.

3.3. Hier steht ausschließlich das theologische Fundament des Lehrbeanstandungsverfahrens zur Diskussion, eine inhaltliche Offenlegung von Position und Gegenposition im Bezug auf eine Welt im radikalen Wandel. Die Begründung von Dr. Schulz hat zum Ziel, das bestehende Verfahrensurteil theologisch als unhaltbar und von daher die Notwendigkeit der Revision zu erweisen.

 

Theologische Begründung
des Anspruchs und Antrags auf Revision des Urteils       

4. Die Veränderung des Weltbewusstseins

4.1. Im Frühjahr 50 n. C. hielt der Apostel Paulus die erste christliche Predigt

auf europäischem Boden. Er verkündete sein Evangelium von Jesus Christus auf dem Areopag des alten Athen, dem altehrwürdigen geistigen Zentrum der antiken Welt. Dieser Anfang war ein krasser Misserfolg  (Acta 17,16 ff). Dennoch entwickelte sich von ihm aus das christliche Abendland.

Seitdem hat sich die Welt in immer neuen Umbrüchen radikal verändert.

Vor allem in den letzten 50 Jahren hat sich das kollektive Bewusstsein unserer  modernen Zeit dramatisch weiter entwickelt. Durch die explosionsartigen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der mikro- und makrokosmischen Forschung, speziell in der Kernphysik, Biogenetik, Gehirnforschung, Medizin und Psychologie sind völlig neue Lebensdimensionen entstanden.

In dem daraus folgenden rasanten Prozess technologischer Machbarkeit sehen viele Fachleute heute die größten Schwierigkeiten für die zukünftigen Generationen unserer Gesellschaft. Berühmte Forscher geben der Erdzivilisation noch kaum 80 Jahre, bis den Menschen die Kontrolle über den rasenden Fortschritt entgleitet. Das kennzeichnet die Zuspitzung der Weltlage in allen Problembereichen bis hinein in die aktuelle Weltpolitik.

4.2. Anders als im 20. Jahrhundert erwartet, ist in den Umbrüchen in diese Zukunftswelt hinein die Frage nach Gott nicht verstummt:

–  Einerseits unterliegt alles Religiöse oft einer radikalen Glaubwürdigkeitskritik, ja, prinzipieller Infragestellung und Außerkraftsetzung. Die Säkularisierung unserer Welt schreitet ungebremst fort bis zur rücksichtslosen Minimierung unserer christlich abendländischen Kultur.

–  Andererseits fragen viele Menschen vermehrt nach existentieller Metaphysik. Sie suchen nach höherem Sinn, nach religiöser Anbindung, nach existentiellem Überleben. Die religiöse Spiritualität hat Hochkonjunktur.

4.3. Nur gehen die Menschen mit ihren religiösen Erwartungen nicht mehr in die christlichen Kirchen. Überall werden Kirchen geschlossen, in den Städten und auch auf dem Land. Die Zahl der konfessionslosen Menschen, gar Atheisten, hat sprungartig zugenommen. Über 30 Prozent der Deutschen gehören keiner Kirche mehr an. 2030 wird die Zahl der Protestanten in Deutschland auf

15 Prozent der Bevölkerung absinken (siehe Fowid). Trotz allen Gottesbedarfs bei den Menschen unserer Gesellschaft ist der alte kirchliche Glaube an Gott nicht mehr, zumindest immer weniger gefragt.

 

5. Der Fall Pastor Klaas Hendrikes zeigt den aktuellen Notstand des kirchlichen Redens von Gott

5.1.  Klaas Hendrikse ist als Pastor – erklärter Atheist. In dieser Schärfe erscheint er als Extremfall, als jemand, der das kirchliche Gott-Problem mit letzter Konsequenz auf den höchsten Punkt treibt, nämlich auf die Kanzel.

5.2. Auch viele andere Pastoren und Geistliche sind umgetrieben von ähnlichen  Glaubenszweifeln, ob das, was sie von alters her am Sonntag in ihren Predigten verkündigen und in der Liturgie zelebrieren, überhaupt noch von ihnen zu vertreten sei. Selbst die, die in der Kirche fromm erscheinen, sprechen nicht in der Strenge von Gott und den Glaubenswerten, in der die Bibel und die Bekenntnissätze sprechen. Generell wird nichts für das gehalten, als was es biblisch und dogmatisch benannt ist. Ständig werden                        Weichspüler gebraucht, die die eigentliche Aussage bis ins Gegenteil verkehren:

–     Texte wie die Schöpfungs- und Paradiesgeschichte sind natürlich nicht real gemeint, sondern sind nur „Mythen“.
–     Wunder sind doch nur „Bildgeschichten“.
–     Jesu Grab war nicht leer, sondern Jesus ist nur „geglaubt“ auferstanden.
–     Weltgericht, die Hölle und das Fegefeuer „gibt es doch längst nicht mehr“.

Diese Reihe wäre beliebig fortzusetzen, um zu zeigen, wie die biblische Eindeutigkeit in endlos vielen Punkten mit semantischen Verschiebungen und hermeneutischer Verschleierung relativiert oder gar aufgehoben wird. Dennoch wird offiziell behauptet, dass die Bibel als absolutes Wort Gottes gültig sei. Gegen besseres Wissen, das sie auf der Universität als Theologen gelernt haben, apologetisieren viele Pastoren in den Gemeinden alte kirchliche Glaubensformeln gleichsam wie in einem dreifachen Salto mortale rückwärts.

5.3. Klaas Hendrikse macht als Pastor einen verzweifelt ehrlichen Schritt, indem er sich vom Grundsatz her als Atheist bezeichnet und auf die                                   Vernunft bezogen aufklärend feststellt, dass es Gott und all das Religiös-Dubiose real so nicht gibt. Er macht sich gegenüber sich selbst und gegenüber seiner Gemeinde von aller kirchlichen Dogmen-Akrobatik frei und wird damit vom Grund her als Mensch glaubwürdig. Wären die anderen Pastoren ehrlich, würden sie ihm folgen müssen und die gesamte bigotte kirchliche Frömmigkeit bräche wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Doch die  Pastoren werden für die von ihnen verkündete Wahrheit von der Kirche bestens bezahlt. Natürlich stehen sie unter dem Druck, ihre materielle Sicherheit zu verlieren, wenn sie nicht zumindest den frommen Schein bewahren. Zwischen ihrer Mensch- und ihrer Pastorenexistenz besteht so ein selbst und kirchlich geduldeter tiefer unglaubwürdiger Zwiespalt.

Im Letzten geht es mit Hendrikse um einen Kampf um Gott.

 

6. Die „schwebende Gott-Häresie“ der Margot Käßmann als Beispiel für die Indifferenz der T h e o – logic gerade auch in der protestantischen Kirche

6.1 Vor sechs Jahren verkündete Frau Käßmann als Bischöfin, sie könne sich Gott als Frau vorstellen. Diese Aussage ist kurze Zeit heftig kritisiert worden. Dann hat die kirchliche Frauenbewegung gegen die fundamentale Kritik und etwaige Folgen um Frau Käßmann einen Schutzwall gelegt.

Das höchst Kritische an Frau Käßmanns Aussage

–     ist nicht ihre Vorstellung: Gott – als Frau,
–     sondern ihr Anspruch: Ich kann mir Gott vorstellen als …!

Dass sich der Mensch Gott vorstellen kann, wie er selbst es gerne möchte, das ist der entscheidende theologische Streitpunkt.

6.2.   Dass sich der Mensch Gott vorstellt, so wie er ihn gerne möchte, verstößt ganz massiv gegen das biblische Gottesverdikt im 2. Gebot des Alten Testamentes: Du sollst dir kein (eigenes) Bildnis von Gott machen. Die Aussagen Gottes in der Bibel gelten als jenseitige Selbstoffenbarungen und damit als unantastbare norma normans.

Entsprechend verstößt die bischöfliche Aussage gerade auch gegen das konservative Gottesverständnis der lutherischen Theologie. Sie hebt vom Prinzip her die norma normans in der Gottesfrage auf und damit die Grundlage des gesamten lutherischen Bekenntnissystems „solus deus“.

6.3.   Die Eigenverfügbarkeit Gottes erklärt, warum Frau Käßmann in Folge doch ziemlich leichtfertig mit ihrer Ehescheidung gegen das 6. Gebot der Bibel Du sollst nicht ehebrechen verstoßen konnte. Denn immerhin ist das 6. Gebot eine der zentralen biblischen Aussagen, die den absoluten Willen des alt- und neutestamentlichen Gottes repräsentieren:

Ehescheidung geht christlich nur, indem das absolute Gottesbild relativiert wird, um dadurch die von Gott gesetzten Gebote generell in ihrer Letztgültigkeit aufzuheben. Das bedeutet: Immer dann, wenn meiner Lebensgestaltung das biblische Gebot entgegen steht, setze ich das absolutistische Gottesbild außer Kraft, indem ich mir Gott so vorstelle, wie ich ihn für mich selbst brauche. Käßmanns „ich kann mir Gott vorstellen als …“ bewirkt also in letzter Konsequenz eine radikale Umwertung der kirchlichen Position:

–    Gott ist nicht mehr dem Ich gegenüber dominant.
–    Das Ich ist vielmehr Gott gegenüber dominant.           


7. Gott im Prozess der Individualisierung

7.1. Gerade in der Aussage Ich kann  mir Gott vorstellen als … von Frau Käßmann drückt sich beispielhaft der Neuansatz des allgemeinen Zeitgeistes aus: Gott wird individualisiert. Die „schwebende Gott-Häresie“ der Margot Käßmann kennzeichnet die grundlegende theologische Veränderung als Prozess der Individualisierung.

7.2.   Ulrich Beck, wichtiger deutscher Soziologe der neuen Generation (DER EIGENE GOTT, Friedensfähigkeit und Gewaltpotential der Religionen, Frankfurt/Main, 2008, zitiert aus den Seiten 124 – 126 und 29), beschreibt diesen Individualisierungsprozess als das eigentliche Wesen der Neuzeit.

Beck versteht Individualisierung als ein Resultat der langen Geschichte moderner Institutionen, das den Individuen gleichsam wie ein gesellschaftlicher Zwang immer stärker auferlegt wurde. Diese institutionalisierte Individualisierung muss als Ergebnis historischer Kämpfe   um die religiöse Toleranz, die zivilen, politischen und sozialen Grundrechte, nicht zuletzt um die allgemeinen Menschenrechte entziffert werden, die dem verallgemeinert gedachten Individuum seine Freiheiten garantieren sollen.

Beck stellt nun in diesem großen Rahmen der institutionellen Individualisierung fest, dass in den westlichen Gesellschaften, die die Autonomie des Individuums verinnerlicht haben, sich der einzelne Mensch in immer größerer Unabhängigkeit einen eigenen Gott schafft, der zu seinem eigenen Leben passt. Mit dem eigenen Gott geht es um die  Einrichtung und Sicherung eines inneren Raumes – als Voraussetzung des eigenen Lebens. In diesem eigenen Raum verliert der überkommene Gott immer mehr an Einfluss und Bedeutung.

7.3. In summa: In dem Prozess der Individualisierung wird die alte Zentralmacht Gott gebrochen. An die Stelle tritt die neue Individualmacht des menschlichen Ich. Die absolute Autorität des offenbarten Gottes verwandelt sich somit in die Relativität des erdachten oder gedachten Gottes. Auf der Suche nach seiner Ich-Identität denkt der moderne Mensch existenziell nicht mehr von einem fremden Gott her, sondern auf einen eigenen Gott hin.

Der eigene Gott als Leitwert einer neuen Ich-Findung begleitet den Menschen als Katalysator seiner Loslösung vom absoluten Gott schon viel länger, als es, der Mensch von sich selbst meint. Mit Ich stelle mir Gott vor als … oder Für mich ist Gott … steht der Mensch schon längst unter der Supervision eines Gottes, den er sich selbst gemacht hat, selbst wenn er diesen immer noch für den überkommenen offenbarten Gott hält. Diese Transformation ist ein langwieriger Such- und Loslösungsprozess vom Alten zum Neuen, in dem sich die Dimension des autonomen Ich entwickelt.


8. Der subjektive Gott

Jeder wie auch immer glaubende Mensch schaukelt heute sein eigenes kleines Kuschel-Göttlein auf den Knien!

8.1. Wo immer heute Menschen von Gott sprechen, sprechen sie von ihrem eigenen, subjektiven Gott. Generell gibt es in Gesprächen oder Diskussionen  kaum zwei Menschen nebeneinander, die von einem gleichen Gott sprechen. Nicht der gleiche Gott, das abweichende Gott ist typisch. Jeder stellt sich Gott vor nach den Bedürfnissen seines eigenen Lebens.

8.2. Ludwig Feuerbach, einer der großen Philosophen des 19. Jahrhunderts (DAS WESEN DES CHRISTENTUMS, 1841), formulierte dazu die bahnbrechende Grundaussage:

–     Redet der Mensch von Gott, dann redet er von sich selbst.
–     Gott ist des Menschen entäußertes Selbst.
–     Das göttliche Wesen ist nichts anderes als das menschliche Wesen.
–    Theologie ist Anthropologie.
–    Homo homini deus – der Mensch ist dem Menschen Gott.

Oder in Antithese zur spekulativen Denkweise Friedrich Hegel:

–     Der absolute Geist, der Geist Gottes gar, ist eben nicht die vorausgehende Qualität des „reinen Seins“. Er ist vielmehr die Folge menschlichen Bewusstseins.

In summa:   –           Gott ist Projektion des Menschen.

Es gibt zurzeit keinen überzeugenden philosophischen Denkansatz, der diesen erkenntnistheoretischen Grundsatz glaubwürdig umkehrt.

8.3.   Feuerbachs Projektionssatz bedeutet, dass sich der Mensch schon immer Gott selber gemacht hat, nicht nur individuell, sondern auch kollektiv. Denn natürlich hängen die Menschen in ihren Gottvorstellungen davon ab, in welchen sozialen und kulturellen Lebensbedingungen sie existieren. Unterschiedliche Daseinsvoraussetzungen in allen Bereichen prägen unterschiedliche Bilder von den Göttern, von Gott. Konsequenz hat das schon der alte Xenophanes von Kolophon in seiner Götterkritik erkannt:

               Hätten die Rinder und Rosse und Löwen Hände wie Menschen,

               könnten sie malen wie diese und Werke der Kunst sich erschaffen,

               alsdann malten die Rosse gleich Rossen, die Rinder gleich Rindern

               auch die Bilder der Götter

               und je nach eigenem Aussehen

               würde sich die leibliche Form ihrer Götter gestalten.

 

9. Dogmatische Weiterungen

9.1. Vom feuerbachschen Projektionsprinzip her sind zwangsläufig alle anderen dogmatischen Aussagen des christlichen Glaubens (und darüber hinaus aller                   Religionen) in ihrem Wirklichkeitswert in gleicher Weise betroffen.

Im Christlichen speziell nennen wir als Beispiel fünf zentrale Loci:

–    Der göttliche Schöpfer der Welt, der Natur und des Menschen außerhalb der Evolution.
–    Die Gottessohnschaft Jesu von Nazereth und damit die Funktion des Jesus Christus  als Heilsbringer und Retter der Welt.
–    Die Erbsünde des Menschen, sein Sündenfall vor Gott. In Folge davon das Weltgericht, mit seiner Verdammnis in Fegefeuer und Hölle.
–    Die göttliche Rechfertigung und damit die Erlösung des (der) Menschen durch den Sühnetod Jesu am Kreuz.
–    Das ewige Leben bei Gott nach dem Tod mit einer voraus laufenden seligmachenden Kirche mit Erwählten, Heiligen und all den sonstigen himmlischen Heerscharen.

9.2.   An Hand dieser fünf dogmatischen Loci der christlichen Kirchen wird erkennbar, dass ihre Inhalte mit der realen Wirklichkeitswahrnehmung überhaupt gar nichts zu tun haben. Sie bilden vielmehr ein in sich geschlossenes irrational-spekulatives Glaubenssystem. Dabei sind sogar die Hauptpunkte in sich und in ihren jeweiligen Ableitungen und Zuordnungen unter den Kirchen völlig kontrovers und relativieren sich dadurch gegenseitig. Was objektiv richtig sein könnte, ist schon deshalb nicht zu entscheiden, weil es keinerlei realen Maßstab gibt, mit dem objektiv gemessen werden könnte.

Deshalb: Kein Mythos beweist Gott, keine Bibelstelle garantiert die Auferstehung Jesu, kein Dogma sichert die Möglichkeit eines ewigen Lebens. Das Feststellungsverfahren der Wirklichkeit durch die Vernunft verweist alle religiös-spekulativen Behauptungen in den Bereich menschlicher Bedürfnisse mit ihren Mängeln und Ängsten, mit ihren Hoffnungen und Sehnsüchten. Deshalb sind auch alle religiös-spekulativen Glaubensbekenntnisse ebenso Projektion, menschliches Werk wie das Reden von Gott selber.

9.3.   Jede ehrliche Predigt auf der Kanzel beginnt heute deshalb mit der atheistischen Wirklichkeitsaussage: Gott gibt es real nicht. Auch alle sonstigen christlichen Glaubensbekenntnisse sind nicht wirklich wirklich.

 

10. Der theologische Umbruch in unserer Zeit als Herausforderung 

10.1. Der Zusammenbruch der traditionellen Kirchlichkeit in der Bundesrepublik begann Ende der 60er Anfang der 70er Jahre. Ausgelöst und flankiert von der 68er-Studentenbewegung setzte auch innerhalb der Kirche ein starker Auflösungsprozess autoritärer Strukturen ein. Was sich von der Jugend her als Widerstand gegen Eltern und Lehrer entwickelte, sich dann fortsetzte als Protest des Persönlich-Individuellen gegen alles institutionell Manifeste und Statische, wendete sicht zwangsläufig auch gegen das Statisch-Autoritäre in der Kirche, ja gegen die Kirche selbst. Viele traten aus der Kirche aus.

In der protestantischen Pastorenschaft bezog sich dieser Prozess nicht allein auf Äußerlichkeiten, sondern vollzog sich inmitten der Theologie. In der Ausbildung der Pastoren an den Universitäten rückte der Überzeugungsschwerpunkt weg von der Dogmatik zu den exegetischen Bibelwissenschaften. Rudolf Bultmanns historisch-kritische Exegese veränderte das theologische Grundbewusstsein vollständig, indem sie jede fromme Meinungsautorität relativierte. Keine Auslegung hatte Gültigkeit, die nicht logisch begründet und erklärt werden konnte, eine rationale Text- und Sinnsicherung in der Sache, die sich jeder Theologe selber abverlangen musste – und bis heute muss.

10.2. Von diesem rationalen Umbruch im Studium her übernahm Dr. Schulz seine erste Pfarrstelle an der Hauptkirche St. Jacobi mit der Absicht, seine eigene Wandlung von einem konservativ glaubenden zu einem denkenden Christ in der Gemeinde direkt umzusetzen. Schulz, der diese Wandlung persönlich als überzeugend und befreiend erfahren hatte, stellte sich seiner Gemeinde von Anfang an offen und ehrlich als begeisterter, kämpferischer Christ mit drei zentralen Punkten:  Gott – Jesus von Nazareth – Neue Kirchlichkeit.

Speziell in der Gottesfrage hat er versucht, das feuerbachsche Projektionsprinzip theologisch positiv in Ansatz zu bringen als Befreiung des Menschen von überholten Bildern. Denn wenn Feuerbachs Satz stimmt, dass der Mensch, auch die Christen bis hin zu Luther, sich Gott immer schon selber gemacht haben, dann hat der moderne Mensch das gleiche Recht und damit die gleiche Chance, sich Gott selber zu imaginieren, und so seine eigene Gottvorstellung zu leben. Der eigene Gott also als das religiöse Recht jedes Menschen.

10.3. Die These vom eigenen Gott wurde damals schon zum Schlüssel der neuen

Theologie von Schulz, nicht nur als Deutungsprinzip vergangener religiöser Texte, sondern zugleich auch als hermeneutischer Schlüssel für die Deutung der aktuellen Frömmigkeit der Menschen und für Schulz´ Antwort darauf in Predigten und Verkündigung. Von diesem Zentrum her hat Schulz nicht nur seine Gott-Frage neu definiert, sondern auch alle sich daraus ableitenden kirchlich-dogmatischen Aussagen, speziell die Christologie und auch die Ekklesiologie.

 

11. Mit seinem Leitsatz I: Gott als Individualisierungsprinzip hat Paul Schulz damals als Pastor den kritisch-theologischen Bewusstwerdungsprozess in seiner St. Jacobi-Gemeinde aufklärend eingeleitet

11.1. Dr. Schulz hat damals 1975 mit seinen Konfirmanden die HAMBURGER ZEHN GEBOTE erarbeitet. Er hat dabei das 1. Gebot der Bibel Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst nicht andere Götter haben neben mir. kontrastiert mit dem 10. Gebot der HAMBURGER ZEHN GEBOTE:

Gott denken!
Du kannst dir Gott vorstellen als Höchstwert deines Lebens,
um dir so die Fülle deiner Lebensmöglichkeiten bewusst zu machen.

–     Das 1. Gebot der Bibel, in dem Gott als geballte Autorität religiöser Fremdbestimmung manifestiert ist.
–     Das 10. Gebot von Schulz, in dem die Befreiung des Individuums zur Selbstbestimmung das gesetzte Ziel ist.

11.2. Es ging dabei erklärtermaßen darum, das feuerbachsche Projektionsprinzip theologisch positiv zu nutzen: Dabei spielt der Begriff Gott durchaus eine wesentliche Rolle, denn dass es Gott als offenbarten Gott erfahrbar nicht gibt, hebt den Reflexionsprozess auf Gott hin nicht auf. Ganz im Gegenteil. Gerade  für jenen Menschen, dem Gott als jenseitiger Gott nicht erfahrbar ist, drückt sich die Gottessehnsucht als wesentlicher Leitwert seiner selbst positiv aus in einem selbst erdachten eigenen Gott.

Sich „Gott“ als Höchstwert des eigenen Lebens zu denken steht gegen „Gott“

als einem fremdbestimmten Kontrastbild zu sich selbst mit der Folge eines zunehmenden Selbstwertverlustes. Es versucht, den Menschen zu entlasten,

der sich gegenüber einem im Jenseits verborgenen, fremden Gott immer wieder erneut als etwas grundsätzlich Sündiges versteht und daran immer stärker in Selbstzweifeln und Verlorenheit zugrunde geht.

11.3. „Gott“ dagegen als Qualitätsmerkmal des sich selbst verwirklichenden Individuums zu vermitteln, den Menschen aus sich selbst heraus zu sich selber kommen zu lassen, ihm nichts vorzuschreiben und trotzdem zu motivieren und Orientierungspunkte zu geben, sich selbst auf ein Höchstziel hin zu gestalten,              

–  in dieser Befreiung des Menschen von falschen Abhängigkeiten und in der Erlangung der Autonomie des Ich sah Schulz seine Aufgabe als Pastor.

 

12. Mit seinem Leitsatz II:   Gott als Universalisierungsprinzip hat Paul Schulz damals als Pastor den kritisch-theologischen Bewusstwerdungsprozess in seiner St. Jacobi-Gemeinde aufklärend ausgebaut    

12.1. In seinen ST. JACOBI-PREDIGTEN, speziell in seinen theologischen ZEIT-ARTIKELN und in seinem Buch IST GOTT EINE MATHEMATISCHE  FORMEL? hat Dr. Schulz zwei Gott-Definitionen angeboten, mit denen er den Transformationsprozess von einem offenbarten Gott zu einem eigenen Gott weitergeführt hat:

–    Gott ereignet sich im Werden Gott als Prinzip des Werdens statt: Gott als personhafter Schöpfer,
–    Gott ereignet sich im Lieben Gott als Prinzip des Liebens statt: Gott als personhafter Liebender 

12.2. Gott ereignet sich im Werden ist unmöglich eine wie immer geartete Gestalt! Es war bewusste Absicht, wegzukommen von alten unhaltbaren personifizierten Gottvorstellungen.

Es war erklärter Vorsatz, jedes neue Denken und Reden auf Gott hin von 2000 Jahren christlichem, und 3000 Jahren jüdischem anthropomorphen Monotheismus abzukoppeln. Das was das Ziel – und um dies kommt auch heute und in Zukunft kein vernünftiger Mensch und Theologe drum herum.

Gott ereignet sich im Werden hatte ein völlig offenes Denken zum Ziel gerade auch im Sinne des großen Theologen Teilhard de Chardin:

Gott ist nicht hinten als Vergangenheit in alten Formeln und Ritualen!

Gott ist in der Zukunft vorne als unbegrenztes Sein, als Kraft des immer Neuen, als offener Mut zum Leben!

12.3. Gott ereignet sich im  Lieben überall dort, wo geliebt wird, ereignet sich Gott im Lieben. Auch das verbietet jede Personifizierung und löst alte anthropomorphe Gottvorstellungen vom Grundsätzlichen her auf, zum Beispiel christologische Formeln wie Jesus war  Gottes Sohn, weil es Gott als liebenden Vater in  persona nicht gibt. 

Gott ereignet sich im Lieben kann so ganz natürlich auch in einer Beziehung Vater – Sohn zum Ausdruck kommen und damit die Erfüllung von Wünschen und Sehnsüchten versinnbildlichen. Aus dem Prinzip Liebe als Höchstwert der Humanität leiten sich alle positiven ethischen Handlungswerte ab.

 

13. Mit seinem Leitsatz III: Gott als diesseitiges Realitätsprinzip hat Paul Schulz damals als Pastor den kritisch-theologischen Bewusstwerdungsprozess in seiner St. Jacobi-Gemeinde aufklärend in sich abgeschlossen

13.1. Der letzte Schritt dieses Bewusstwerdungsprozess als ein Denken und Leben ganz ohne Gott liegt in der Antithese:

–     Der religiöse Glaube glaubt gegen die diesseitige Realität               
–     Der weltliche Glaube glaubt auf der Basis der diesseitigen Realität

Mit dieser Unterscheidung hebt Schulz nicht nur den Exklusivanspruch der Religion auf den Glauben des Menschen auf. Glaube ist keineswegs eine speziell religiöse Qualität. Schulz zerstört auch die exzentrische Weltfremdheit der altkirchlichen Glaubensformel credo quia absurdum est. Glaube ist nicht nur da, wo er sich weltversagend gegen die reale Wirklichkeit aufbäumt und im Kontra zur Vernunft alles in eine andere göttliche jenseitige Welt projiziert.

13.2. Selbstverständlich glaubt auch ein nicht religiöser, weltlicher Mensch.

–     Wenn zwei Menschen heiraten und sich hoffnungsvoll auf ein gemeinsames Leben hin versprechen, dann ist dieser gemeinsame Wille ihr existentieller Glaube an ihre gemeinsam versprochene Zukunft.
–     Wenn ein Mensch davon überzeugt ist, mit seinen künstlerischen Fähigkeiten Erfolg zu haben und sich für dieses Ziel voll einsetzt, dann ist diese Hoffnung sein essentieller Glaube an sich selber und seinen Erfolg.

Der (weltliche) Glaube ist eine generell menschliche Kategorie. Glaube ist der reale Wille zur Selbstverwirklichung auf der Basis der Realität – ohne die Wirklichkeit auf das Jenseitige hin überschreiten zu müssen. Glaube ist Zielsetzung und Erfüllung im diesseitigen Leben.

13.3. Säkularisierung, den Abbau der religiösen Überwelt, beschreibt Schulz als Entdämonisierungs- und Entmystifizierungsprozess der Wirklichkeit.

Letztlich muss der Mensch in seinem weltlichen Glauben in der letzten Konsequenz begreifen, dass natürlich auch sein eigener Gott gar kein Gott ist, sondern nur die Projektion seiner Wünsche, seiner Hoffnungen, seiner Sehnsüchte – nur er selbst. Wenn er dies existentiell in seinem Glauben umsetzt, dann ist er auf dem Weg zu sich selbst – ganz ohne Gott. Er vertraut auf sich als auf einem sich selbstbestimmenden Individuum. Er wird ein ein autonomer Mensch.

 

14. Die Amtskirche in Form des damaligen Spruchkollegiums hat sich diesen theologischen Bewusstwerdungsprozessen total entzogen und selber keinerlei konstruktive Antworten nach vorn gegeben.

Sie agiert so bis heute.

14.1. Damals wie heute verhält sich die Amtskirche gegenüber allem gerade auch theologisch Neuen wie die drei Affen: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. In dieser Weise hat das Spruchkollegium des Lehrbeanstandungsverfahrens Dr. Schulz blind abgestraft und gemeint, damit einen nachhaltigen Sieg errungen zu haben: Einen Sieg wohl gegen Schulz im Pastorenamt. Nur einen Pyrrhus-Sieg aber gegen Schulz in der theologischen Sachlage.

Mit Klaas Hendrikse holt die theologische Sachlage die Amtskirche jetzt ganz aktuell ein und zeigt noch einmal nachträglich, dass das Spruchkollegium damals die sich anbahnenden Probleme nicht einmal im Ansatz erkannt, geschweige denn verstanden oder in irgendeinem einem Punkt verarbeitet hat.

14.2. In dem Urteil gegen Schulz liegen somit eine vollständige Fehlhaltung und Fehlhandlung der Amtskirche auf Zukunft hin! Dies ist bis heute so geblieben. Sie hat mit dem Urteil gegen Schulz die offenen theologischen Auseinandersetzungen um theologische Basiswerte zunehmend bis heute tabuisiert und damit eine inhaltliche Auseinandersetzung verhindert. In der protestantischen Kirche muss viel faules Stroh der Jahrhunderte verbrennen, bis das Gold wieder sichtbar wird, das – im Verhältnis zum Islam – in der christlichen Botschaft für die Zukunft liegt.

Dafür muss eine neue Debatte über die Welt und Gott entfacht werden

– und damit über die Kirche selbst. Eine solche Erneuerung ist mit der statisch-ritualen und liturgischen Dauerwiederholung alter Glaubensformeln nicht getan. Sie sind der eigentliche Grund der Kirchenflucht. Die Kirche wird damit ihrer theologischen Verantwortung für die Menschen speziell für die denkenden Menschen nicht gerecht. Sie verspielt damit ihren Anspruch auf die konstruktive Mitgestaltung der gesellschaftlichen Zukunft, ihre Chance zur Erneuerung des abendländischen Denkens in einer sich rasant verändernden Gesellschaft.

14.3. Michael Schmidt-Salomon, der junge Philosoph und Atheist, definiert den religiösen Konflikt so:

Wir leben in einer Zeit der Ungleichheit: Während wir technologisch im 21. Jahrhundert stehen, sind unsere Weltbilder noch von Jahrtausende alten Legenden geprägt. Diese Kombination von höchstem technischen Know-how und naivstem Kinderglauben könnte (besser: wird) auf die Dauer fatale Konsequenzen haben. Wir verhalten uns wie Fünfjährige, denen die Verantwortung über einen Jumbo-Jet übertragen wurde.

 

15. Das damalige Lehrzuchturteil gegen Dr. Schulz war eine situations- und zeitbedingte, machtpolitische Entscheidung der Amtskirche

15.1. Die herrschenden konservativen Kräfte in der Amtskirche damals waren daran interessiert und gewillt, den laufenden Denkprozess in der St. Jacobi-Gemeinde und weit darüber hinaus unter allen Umständen abzublocken.

So setzten sie gezielt gegen Schulz zum ersten Mal ihr Lehrzuchtverfahren in Gang und führten es in seinen einzelnen Instanzen bis zum Urteil in unausweichlicher Konsequenz zu Ende.

Mit der Absetzung von Dr. Schulz zielten sie auf Zerstörung seiner großen Gemeinde, zu der viele Menschen zählten, die aus der Kirche ausgetreten waren oder sich auf Absprung befanden. Unter ihnen war zugleich die junge Generation stark vertreten.

15.2. Darüber hinaus waren das Urteil und die Amtsabsetzung von Dr. Schulz eine Manifestation landeshoheitlicher Machtpolitik gegen eine stark liberalisierende Theologiewissenschaft und zugleich junge Pastorenschaft.

Die Amtskirche nutzte damit die Gelegenheit, generell ein Exempel zu statuieren gerade auch gegen die Theologie des Neutestamentlers Rudolf Bultmanns, die damals auf die nachwachsende Theologengeneration einen immensen Einfluss hatte.

Nicht zuletzt angesichts des generellen Traditionszerfalls auch in der Kirche durch die Kritik der 68er-Bewegung fühlte sich die Amtskirche in ihrer konservativen, ja, oft reaktionären Haltung überall da angegriffen, wo Veränderungen drohten. Sie überdimensionierte auch solche theologischen Entwicklungen ins Politisch-Revolutionäre, die in logisch-wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen lagen und von dort weiterführende Antworten notwendig machten.

15.3. Die Erzwingung eines Machtwortes gegen Dr. Schulz lag also nicht wirklich in der Folge einer offenen geistigen Auseinandersetzung um gültige Antworten auf aufgebrochene theologische Fragen der neuen Bibelwissenschaftlichen (Altes und Neues Testament) oder zu den neuen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse (damals in Astrophysik, Biochemie, kybernetisches Menschenbild). Mit dem Prozess ist keine einzige theologische Frage geklärt, nicht einmal sachbezogen ,angesprochen worden.

Das Urteil gegen Schulz war primär ein demonstratives Kontra zum gesellschaftspolitischen Zeitgeist. Urteilsziel und der Urteilssieg der Kirche lagen vielmehr in der Unterordnung der auf theologische Erneuerung zielenden Kräfte zur Stabilisierung bestehender kirchlicher Machtverhältnisse.

 

16. Das Urteil der Amtskirche gegen Dr. Schulz definiert innerhalb eines generell offenen Denkprozesses einen endgültigen Rechtsspruch von größter Allgemeingültigkeit

16.1. Der Rechtsanspruch des Urteils ist mit einem Absolutheitsanspruch versehen. Die Amtskirche behauptet gegen alle sonstigen Meinungen den Anspruch von absoluter göttlicher Wahrheit. Sie hat sich dabei auf die Urteilskraft von sieben Männern berufen.

16.2. Zur Behauptung ihrer Wahrheit hat die Amtskirche alle andere Autoritäten, die sich ihr beweiskräftig hätten in den Weg stellen können, ausgeschaltet,

–     zum Beispiel die Kirchen-Synode. Grundsätzlich trifft sie als höchstes demokratisches Leitungsgremium alle wichtigen Kirchenentscheidungen. Sie repräsentiert dabei auf breiter Basis die Vielschichtigkeit der einzelnen Gemeinden und der Kirchengremien insgesamt. Hier hätten die theologischen Entscheidungsprozesse zur Diskussion gestellt und abgehandelt werden müssen. Doch die Synode wurde aus diesem Prozess vollständig ausgeschaltet, ja es wurde sogar mitten im Prozess juristisch eingegriffen, um zu verhindern, dass die neu gewählte Synode abweichenden Einfluss hätte nehmen konnte
–     zum Beispiel auch die gesamte Professorenschaft der theologischen Fakultäten, die ja für die theologische Ausbildung der Pastoren wesentlich verantwortlich sind. Auch sie wurden vollkommen abseits gehalten, als würden sie innerhalb dieser theologischen Verantwortungskette überhaupt gar nicht existieren
–     zum Beispiel schließlich alle sonstigen Meinungsträger allzumal in den Naturwissenschaften, die durch ihre aktuellen Forschungen an dem Wissen um die Wirklichkeit und die Welt  wesentlich beteiligt sind. Sie wurden geschlossen übergangen, als könnten sie gar nichts beitragen zum Verständnis der Welt und des Lebens.

16.3. Statt dessen hat sich die Kirche auf ein paar mediokre kirchentreue Vertreter beschränkt, die in ihrer Mehrheit durch nichts anderes qualifiziert waren als dadurch, dass sie dafür abgestellt waren. Entsprechend zeigten sie in ihren – dokumentierten – Diskussionsbeiträgen, dass sie oft nicht einmal die Sachfragen verstanden, um die es in speziellen Erkenntnisbereichen ging.

Noch schlimmer: In ihrem sich ständigen Berufen auf die lutherischen Bekenntnisschriften  konnten sie mehrheitlich nicht einmal zwischen der Confessio Augustana und der Konkordienformel unterscheiden. Sie hatten mehrheitlich keine Ahnung von diesen Schriften, schon gar nicht von ihrem konkreten Inhalt. Keiner dieser Männer hätte auch nur im Proseminar 1 in irgendeinem Fachbereich der UNI-Theologie sachgerecht mitreden können.

Gerade diese Leute aber meinten im Prozess mit Selbstüberzeugung, über theologische Problembereiche letztgültig Recht sprechen zu können.

 

17. Das Spruchkollegium hat sein Urteil schlussendlich begründet auf der Basis eines magnus consensus.

Allein schon in diesem Terminus liegt die Rechtsunsicherheit.

17.1. Angesichts der fatalen Begründungsnot ihrer Aussagen berief sich das Spruchkollegium in seiner Mehrzahl auf Anraten des leitenden Bischofs auf einen magnus consensus. Dieser Begriff magnus consensus ist erkenntnis- und wissenschaftstheoretisch, philosophisch und fachspezifisch im Prozess nie definiert worden, dennoch wurde er gleichsam als Zauberformel benutzt, mit der eine endgültige Wahrheit geschaffen werden könnte. Er wurde so zur Erkenntnisgrundlage des Urteils erklärt.

17.2. Definitionshinweise

Dass ein magnus consensus in einer derart angewandten Form keine norma normans bilden kann, zeigt eine kurze sachbezogene Bereichsdefinition:

–     magnus consensus als Glaubensbereich einer Religionsgemeinschaft, in der eine bestimmte Teilgruppe der Mitglieder gleiche Bekenntnissätze vertritt. Im speziellen Fall kann diese Teilgruppe eine dominierende Mehrheit der Amtskirche bilden. Allein in sich bleibt dieser magnus consensus 1 aber immer relativ.
–     magnus consensus als Forschungs- und Lehrbereich der theologischen Wissenschaften, in denen  speziell die evangelischen Theologen zu Sachfragen mehrheitlich eine Forschungsmeinung vertreten.  Dabei arbeitet die Theologie seit über hundert Jahren speziell in den zentralen Bibelwissenschaften (Altes und Neues Testament) fast vollständig mit den Forschungsmethoden des magnus consensus 3.  Dadurch unterscheiden sich die Erkenntnisse und Ergebnissen im magnus consensus 2 grundsätzlich von den Aussagen des magnus consensus 1. Entsprechend decken sich ihre Ergebnisse in Übereinstimmung mit magnus consensus 3 fast nirgends mit dem magnus consensus 1.
–     magnus consensus als Bereich der allgemeinen (Natur)Wissenschaften, in denen jeweilige Erkenntnisse einer dominierenden mehrheitlichen Forschungsmeinung (magnus consensus 3) nur ergebnisfähig sind durch eine bewiesene Evidenz.

17.3. Magnus consensus 1 ist gegenüber magnus consensus 2 und 3 prinzipiell labil:

–     Magnus consensus 1 hat theologische Gültigkeit nur, wenn er von magnus consensus 2 bestätigt wird.
–     Magnus consensus 1 (und 2) hat Letztgültigkeit nur, wenn er von magnus consensus 3 als evident bewiesen bestätigt wird.

 

18. Die Aufhebung der Kirchenurteils gegen Galileo Galilei als rechtlicher Modellfall für die von Dr. Schulz geforderte Revision des Lehrzuchturteils

18.1. Galilei war durch eine Folge wissenschaftlicher Erkenntnissen seit Kopernikus zu neuen Naturerkenntnissen gekommen, speziell in der Himmelskunde. Zentrale Behauptung war, dass sich die Erde um die Sonne drehe (magnus consensus 3). Diese standen im starken Widerspruch zur allgemeingültigen Meinung der katholische Kirche (magnus consensus 1 und 2).

Zur Wahrung ihres biblisch-aristotelischen Weltbildes machte die Kirche Galilei nach langen Debatten einen Ketzerprozess und verurteilte ihn zur strikten Unterlassung seiner wissenschaftlichen Behauptungen. Zugleich erklärten sie seine neuen Erkenntnisse als widergöttlich und falsch.

Im Namen Gottes und der Kirche (magnus consensus 1 und 2) war damit ein letztgültiges Diktum erfolgt.

Dagegen setzten sich die Behauptungen Galileis als gültige Erkenntnisse durch – gegen die von der Kirche verkündete letzte göttliche Wahrheit. Die Faktizität der Tatsachen hob die spekulative Theologie und Dogmatik auf. Ihre als göttlich behaupteten Wahrheiten gingen schlicht unter angesichts der von der weltlichen Vernunft erkannten Wirklichkeit (= Letztgültigkeit von magnus consensus 3).

Allerdings brauchte die katholische Kirche 400 Jahre, um von ihren damit verbundenen Irrtümern (= Aufhebung von magnus consensus 1 und 2) abzulassen. Nur ganz schweren Herzens gab sie schließlich klein bei. 1994 sprach der Papst Galileo von der kirchlichen Verurteilung frei – weniger in dem Eingeständnis, sich selbst 400 Jahre lang geirrt und alle (die meisten) Menschen zwangsmäßig in einem Irrglauben gehalten zu haben, als vielmehr mit dem Selbstanspruch, an dem Mann Galilei nachträglich ein großherziges Liebeswerk vollzogen zu haben. Wie auch immer: Es gilt gegen die Kirche magnus consensus 3!

18.2. Schlussfolgerung 1: Selbst das noch so letztgültige Urteil von höchsten kirchlichen Stellen über die Realität (magnus consensus 1 und 2) verliert                     seine Gültigkeit gegenüber der Evidenz, die sich durch die naturwissenschaftliche Erkenntnis (im magnus consensus 3) beweist.

18.3. Schlussfolgerung 2:     Eine Verjährung des Evidenzbeweises der naturwissenschaftlichen Vernunft (magnus consensus 3) gegenüber einer kirchlichen Falschaussage zur Realität (im magnus consensus 1 u d 2gibt es nicht. Die Kirche muss – notfalls nach 400 Jahren – den von ihr vertretenen magnus consensus 1 und 2 aus dem Zwang des magnus consensus 3 heraus revidieren.

 

19.          Das Urteil gegen Dr. Paul Schult muss aus Gründen

               fehlender normativer Erkenntnis-Logik der Amtskirche aufgehoben werden

 

 

19.1. Die Gott-Behauptung ist (bis jetzt) kein naturwissenschaftliches Faktum. Es                 kann also keinen letztgültigen realen Evidenzbeweis geben. Somit besteht              dazu kein magnus consensus 3.

Alle religiösen Gott-Aussagen in einem magnus consensus 1 und 2, wenn es die                                    denn gäbe, bleiben relativ, auch die Absolutheitsbehauptungen der Amtskirche.                                   Schon aus magnus consensus 2, vollends aber aus magnus consensus 3 ergeben

sich faktische Infragestellungen Gottes, die einen magnus consensus 1 über Gott                       nicht letztgültig definierbar machen. Die Negationen allein in 2 und noch stärker                    aber in 3 halten die Gottesfrage auch in 1 völlig offen.

 

Deshalb wäre eine Definition in 1 nur zu konstatieren, wenn man die Kirche

als Teilmeinung einer kleinen konservativen, ja, fundamentalistischen                              Gruppe (ähnlich den Kreationisten) innerhalb der Kirche definiert.

Doch eine solche Mehrheit bestünde in der Kirche nur, wenn die Mehrheit                     aller anderen Menschen die Kirche verlassen hätte oder verlassen müsste.

 

19.2. Die Vertreter des magnus consensus 1 haben deshalb in der Kirche nicht

zwingend das             letzte Wort. Sie sind nicht Maßstab für magnus consensus 2 und                         schon gar nicht für magnus consensus 3 – auch wenn sie alle Macht in der              Amtskirche hätten.

Gegen diese breite geistige Entwicklung in unserer Gesellschaft kann in                           magnus consensus 1 keine endgültige Aussage gemacht werden. Von daher              besteht im magnus consensus 1 auch keine letztverbindliche Feststellung über                Gott inmitten eines allgemeinen Denkprozesses. Da wo eine solche                          Feststellung erhoben wird, muss sie unter 2 und 3 als rechtsverbindlich                           aufgehoben werden. Es kann aus dem magnus consensus 1  heraus

                        kein letztgültiges Urteil über Gott gefällt werden. Der magnus consensus 1                       fällt deshalb für ein rechtsgültiges Urteil über die Realität Gottes weg.

 

 

19.3. Die fehlende innere Erkenntnislogik der Amtskirche ergibt sich parallel                           dazu aus Martin Luthers berühmtem Verdikt Selbst Konzilien können irren.                     Die Amtskirche, allzumal ihr inkompetentes Spruchkollegium, kann, ja                            muss sich irren bei ihrem Versuch, inmitten weltweit laufender Denk- und                Erkenntnisprozesse endgültige Wahrheitsdefinitionen zu treffen. Auch sie                      landet dabei erkenntnismäßig zwangsläufig immer wieder in Aporien.

 

Das Urteil gegen Dr. Schulz muss deshalb aus Gründen fehlender

                        normativer Erkenntnis-Logik der Amtskirche aufgehoben werden.

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         20

 

 

 

20.          Das Urteil gegen  Dr. Schulz muss auch aus Gründen der aktuellen Rechtspraxis 

               aufgehoben werden

 

20.1. Das Urteil hätte als Rechtsnorm mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit zur                     Folge, dass alle Pastoren und Theologen, die nicht im magnus consensus 1              stehen, ihre Ordination verlieren und aus ihrem geistlichen Amt

entlassen werden müssten. Denn im strengen Sinn sind alle, die nicht das                        glauben, nicht predigen und nicht rite zelebrieren, was die Kirche vorschreibt,                      nicht rechtgläubig und deshalb lehrzuchtmäßig belangbar.

 

 

20.2. Doch diese Rechtsnorm mit Anspruch auf  Allgemeingültigkeit

ist in den letzten 30 Jahren nicht wieder angewendet worden,

 

obwohl der weltlich-rationale Denkprozess gerade auch in der Kirche

in den letzten 30 Jahren rasant vorangeschritten ist

und die geistig-religiöse Gesamtlage völlig verändert hat.

Säkularisierung und Pluralität in der gesamten Gesellschaft

haben natürlich auch gerade bei den Pastoren in der Kirche Wirkung.

Im offenen Erfahrungs- und Denkrahmen weltlichen Alltags hat sich ihr                          Glaubensstand in vielen religiösen Fragen total relativiert.

Viele sind weit entfernt vom angeblichen magnus consensus 1 der Kirche

und damit von der angeblichen Rechtsbasis für das Urteil gegen Dr. Schulz.

Nur ein Beispiel dafür ist Pastor Klaas Hendrikse, der Atheist auf der Kanzel.               Wie sein Beispiel zeigt, wird selbst in seinem eindeutigen Fall ein Glaubens-                      prozess vermieden und damit auch auf Zukunft hin ein Verfahren in welcher                   Form auch immer offenbar nicht mehr angewendet.

 

 

20.3. Nachweisbar ist damit, dass dies Urteil in der Masse von Möglichkeiten

in der Kirche allein und ausschließlich gegen eine einzige Person angewendet                   worden ist und angewendet bleiben wird, obwohl es viele hätte treffen können                  und treffen müssen. Einen hat es getroffen und alle anderen nicht.

Angesichts der Tatsache, dass es nicht weiter aktiv angewendet wird,

kann ein solches Gesetz nicht dauerhaft allein gegen diesen einen einzelnen                     Pastor angewendet bleiben. Ein solches Gesetz kann nicht allein für einen              einzigen Fall zur Geltung gebracht werden (Einzelfallgesetz) und für alle              anderen gleichen Fälle außer Kraft gesetzt sein.

 

                        Das Urteil muss deshalb aus Gründen der aktuellen ungleichen

Rechtspraxis aufgehoben werden. Zumindest muss im Fall Paul Schulz

                        eine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben werden

                        zur Klarstellung, warum in seinem Fall andere Regeln gelten

                        als in allen anderen Fällen.

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         21

 

 

 

21.          Mit Klaas Hendrikse ist die atheistische Revolte

               in der Kirche angekommen      

 

 

21.1. Damals hat Dr. Schulz seinen theologischen Neuansatz konsequent aus der                    Theologie der modernen Bibelwissenschaften heraus entwickelt. Sein Predigt-                   Konzept war gleichsam eine theologisch-evolutionäre Gedankenabfolge, die                    jeder kritische Hörer und Leser mit vollziehen konnte. Seine Hörer und Leser                     gingen mit auf dem Weg eines Entwurfes eines neuen Christseins und einer                     neuen Kirchlichkeit. Ein evolutionärer Prozess des Neuen aus dem Alten.

Schulz war damals weit davon entfernt, sich als Atheist zu verstehen. Er begriff                        sich selbst vielmehr in seinem offenen Denkprozess als Pastor in unmittelbarer                 Rufweite zur traditionellen Theologie und Kirche, aus der heraus er versuchte,                neue Wege zu gehen und einen inneren Veränderungsprozess der Kirche in                    Gang zu setzen. Viele Menschen sind ihm damals auf diesem Weg gefolgt.

 

21.2. Inzwischen ist die Kontroverse viel radikaler: Der Amtskirche und dem               konservativ-orthodoxen Christsein steht die Revolte des Atheismus

                        entgegen, eine radikale Verschärfung der geistigen Auseinandersetzung.

Nicht etwa der aktuelle Atheismus, der sich oft bis zu 90 Prozent als                             vordergründige Religionskritik darstellt. Vielmehr der philosophische                      Atheismus von Feuerbach her, der mit dem eigenen Gottesbild letztlich

den offenbarten Gott gewollt oder ungewollt aufhebt und dem Menschen so                  mit tiefer Skepsis gegen die Kirche im Bewusstsein sitzt.

21.3. Mit Klaas Hendrikse ist die atheistische Revolte voll in der Kirche                                 angekommen. Viele Fragestellungen, die sich damals für Schulz theologisch-                      evolutionär ergaben, haben sich mit dem allgemein voranschreitenden                               Denkprozess auch bei ihm zur theologischen Revolte verschärft.

Auch Schulz versteht sich heute als atheistischer Theologe,

                        bzw. als theologischer Atheist.

 

Hendrikse und Schulz stehen dabei auf gleicher Basis und sind vom                                Kritikansatz her solidarisch. Deshalb:

 

–     Wird Hendrikse die Kirche verlassen müssen,  wird auch Schulz

seinen letzten Versuch der Annäherung zur Kirche einstellen.

 

–     So lange Hendrikse in der Kirche bleiben kann, verlangt Schulz von daher                             als einer der vorderster Repräsentanten einer weltlichen Kirchlichkeit

seine wieder herzustellende amtliche Daseinsberechtigung in der Kirche

– auch wenn das Jahre dauern sollte.

 

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         22

 

 

 

22.          Für eine neue Kirchlichkeit 

 

              

22.1. Wie damals fordert Dr. Schulz auch heute eine neue Kirchlichkeit. Mit seiner                 Kritik an der Kirche hat er noch nie die Kirche an sich kritisiert, sondern nur                        die Amtskirche, die sich in erstarrten Formen und Formeln gegen jede Öffnung               und Veränderung zur Wehr setzt.

Die Amtskirche heute sucht ihre Identität in vielerlei sozialen Betätigungen,

in Kindergärtenarbeit, für die der Staat reichlich bezahlt, in Proporzkämpfen

in weltlichen Gremien, in Politikvoten, in der Frage, ob nicht doch mehr                         Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden aufgehängt werden müssen und vielem               mehr. Das mag auch alles sein.

All das aber ist kein Ersatz für neue geistige Führungsarbeit in unserer                            Gesellschaft und Kultur und für all die Menschen, die mit Mangel an                        Orientierung und Sinnfindung durchs Leben taumeln. Innovationen sind                          gefragt. Mutige Neuansätze. Aufbruchbereitschaft zu anderen Lösungen.

Risikobereitschaft für Alternativen. Vertrauen in die Zukunftskräfte.                              Solche Veränderung erfordert, dass die Kirche sich in ihren völlig                 veralteten Gottesvorstellungen konstruktiv  nach vorne öffnet.

 

 

22.2. Da wo Gott sich im Werden ereignet,

                        da kann sich auch das Predigen und Reden der Kirche nur im ständig                   neuen            Werden ereignen. Predigen, Reden von Gott und auf Gott hin bedingen                        einen ständig offenen Prozess der Erneuerung nach vorne in die Zukunft.

 

Das krampfhafte Festhalten an alten Positionen hat deshalb aber auch                            überhaupt gar nichts mit dem Prinzip Gott zu tun, sondern ist ein ängstliches                 Beharren auf religiösen Amtsprivilegien. Gott ist nirgendwo da, wo die                           Kirche sich an zusammenbrechende Vorstellungen klammert.

 

 

22.3. Da wo sich Gott im Lieben ereignet,

kann auch das Handeln einer Kirche sich nur im Lieben ereignen,

aufgefächert als immer neue geistige Partnerschaft, als Zuwendung und                           Solidarität zu allen Menschen.

Der derzeitige katastrophale Kontaktabbruch der Amtskirche mit weitesten                   Kreisen der Gesellschaft signalisiert das völlige Versagen der Kirche an                            ihrer ureigenen Botschaft der Nächstenliebe. Man kann die Gemeinschaft des                    heiligen Geistes nicht glaubhaft verkündigen, wenn man die Gemeinschaft                                    des Geistes sträflich vernachlässigt oder gar verweigert.

 

 

 

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         23

 

 

 

23.          Jesus von Nazareth und die theologisch Aufklärung in der Gemeinde

              

 

23.1. Schulz hat sich immer zu Jesus von Nazareth bekannt als Zentrum und                          ureigenem Wesen kirchlicher Verkündigung und damit zu einer                      offenen Gemeinschaft in jesuanischem Sinn. Schulz ist Jesuaner.

 

–     Jesus von Nazareth natürlich nicht im Stile konservativer Bibelstunden.

und spekulativ-subjektiver Frömmigkeit

–     Jesus auch nicht in paulinischer Christologie und mit all den überfrachteten                          biblischen Hoheitstiteln und dogmatisch-irrationalen Ableitungen.

–     Jesus auch nicht im Stile früherer Leben-Jesu-Romane, deren                                                Glaubwürdigkeit schon der junge Albert Schweitzer aufgehoben hat.

 

Jesus von Nazareth vielmehr im Spiegelbild strenger historisch-kritischer                       Evangelienforschung der modernen protestantischen Theologiewissenschaft

 

–     als der, der sich kämpferisch den pharisäischen Frömmigkeitsgesetzen                                  widersetzte, und gezielt deren Gebote übertrat oder übertreten ließ;

–     als der, der sich gegen die Glaubensunterdrückung durch die Funktionäre                              und Rechtsgelehrten der jüdischen Religionsbehörde wehrte;

–     als der,  der die soziale Elendssituation der Armen und Schwachen

anprangerte und allen Menschen das Recht auf Würde und Rettung zusprach.

 

Der historische Jesus also, der nicht für den richtigen dogmatischen Glauben,               sondern für weltliche Humanität gekämpft hat – und dafür gestorben ist.       

23.2. Dazu weiter Paul Schulz, Jesus von Nazareth – eine atheistische Ethik?                          Grundzüge einer utilitaristischen Humanität, in: CODEX ATHEOS: DIE KRAFT                    DES ATHEISMUS, 2007, Seite 135 – 260 

                        – im Kontra zum fromm-schwadronierenden Jesus-Buch des Papst Benedikt XVI.

 

23.3. Der Protestantismus hat seit 100 Jahren die historisch-kritische Evangelien-                   forschung (und parallel dazu die Erforschung des Alten Testamentes mit          ihrer                Quellen-, Literaturform- und Textkritik) zum Glanzstück der theologischen                    Aufklärung gemacht. Doch die Kirchen haben sie auf die Uni verbannt. Die                    Theologen müssen sie da zwar lernen, sonst können sie kein Examen machen,

 

aber in die Gemeinden hinein wird dieses Wissen nicht umgesetzt. Die Menschen                      in den Kirchen werden durchweg ahnungslos und dumm gehalten. Weihnachten

– um nur ein Beispiel zu nennen – wird weiterhin naiv von Bethlehem gepredigt,                                    obwohl Jesus in Nazareth geboren ist und damit der gesamte Messiasanspruch                             entmythologisiert und hinfällig ist. Nur: Es ist noch schlimmer geworden: Die                                Kirchen haben sich in den letzten 30 Jahren wieder weiter von einer aufklärenden                   Theologiearbeit in den Gemeinden entfernt. Streng genommen schwafelt oder lügt                      die heutige Theologie über die Bibel in vielen Gemeinden wider besseres Wissen.

Theologische Begründung                                                                                                                                         24

 

 

 

24.          Jesus von Nazareth

               und der Durchbruch zur pluralen Gesellschaft

 

 

24.1. In seiner Antrittspredigt zur Einführung als Pastor an der Hauptkirche St. Jacobi

am 31. Mai 1970 hat sich Dr. Schulz programmatisch zum historischen Jesus                bekannt und zu einer aufklärenden Theologie in der Gemeinde. Seine                    Antrittspredigt stand unter dem Jesus-Wort:

–     Wer seine Hand an den Pflug legt und schaut zurück,

                              der ist nicht geeignet für das Reich Gottes!

Aus dieser ersten St. Jacobi-Predigt zwei kurze Auszüge:

 

 

24.2. Dazu gehört meine Leidenschaft für den historischen Jesus. Leidenschaft für                den historischen Jesus heißt: Es war zu Zeiten Jesu leichter, an Jesus heran

                        zu kommen als heute. Jesus konnte man nachfolgen ohne Paulus, ohne Luther,              ohne zweitausend Jahre Theologiegeschichte … Das hat als erster Martin              Luther begriffen. Er hat damals gesagt: Weg mit 1500 Jahren Tradition!                                     Alles interessant, alles gut – aber ich brauche zum Christsein nur Jesus Christus                      selbst …Um die Mitte unseres Glaubens zurückzugewinnen, stellen wir fest,                 dass 2000 Jahre Theologie und Dogmengeschichte höchst interessant                              sind, dass aber das Maß aller Dinge für einen Christen nur Jesus Christus

                        selbst ist. Das heiß, liebe Gemeinde: Abbau! Abbau unserer Theologie

                        auf Jesus hin.             Wiederaufbau unseres Mensch- und Christseins von Jesus her.

                        Da liegt meine theologische Mitte.

 

Noch heute sagt Schulz: Ich bin Jesuaner

 

 

24.3. … der Zwiespalt also zwischen den magischen Glaubensvorstellungen                                    einerseits und den real-konkreten Erkenntnissen andererseits. Dieser                          Zwiespalt lässt denkende Menschen heutzutage leicht irre werden. Wir werden                hart die Frage durcharbeiten müssen, inwieweit Christsein überhaupt etwas                    mit magischen Glaubensvorstellungen zu tun hat, ob nicht christlicher Glaube                   vielmehr ein existentieller Entscheidungsakt ist: „Das habe ich von Jesus her               begriffen, deshalb will ich jesusgemäß in dieser Welt leben und handeln“.            Damit riskieren wir sogar die These, dass Glaube da durchaus unglaubwürdig              wird, wo er sich in exklusiver Frömmigkeit gegen die Erkenntnisse der Welt                   stellt, gegen die Erkenntnisse der Biochemie oder der Astrophysik oder der                     verschiedenen empirischen Wissenschaften. Deshalb: Unser Menschenbild

                        muss geprüft werden, unser Gottesbild muss geprüft werden. Das gehört zu

                        den leidenschaftlichen Gedanken unserer Gegenwart. St. Jacobi sollte der Ort                werden,  an dem jene Offenheit herrscht, frei und ehrlich miteinander über alle

                         – gerade auch theologischen  – Probleme sprechen zu können.

31. Mai 1970: Schulz´ Vision einer neuen Kirchlichkeit

Theologische Begründung                                                                                                                                         25

 

 

 

25.          Die Basis einer neuen Kirchlichkeit

 

25.1. Neue Kirchlichkeit in jesuanischer Dimension meint Aufbruch in das                              offenstehende Leben, in die Gesamtheit der Gesellschaft, in die Welt als                          universalen Raum:

–     Jeder Mensch wird beim Eintreten

mit einem „herzliche Willkommen“ empfangen

 

–     und beim Gehen

mit „gute Reise“ und „auf baldiges Wiedersehen“ verabschiedet.

Dazwischen weltliche Menschlichkeit

zur Befreiung für offene Gespräche und partnerschaftliches Zusammenleben

–     mit allen Konfessionen und Religionen, mit Konfessionsfreien, Freigeistern,                                     säkularen Humanisten, Agnostikern und speziell auch mit Atheisten.

 

 

25.2. Das fordert säkulare Humanität

 

–     gegen jede Bevormundungsautorität:

Keiner hat das Recht, dem anderen vorzuschreiben, was oder wie er zu                                glauben  hat. Niemand muss dem Papst die Hand küssen;

 

–     für jedwede Orientierungsautorität:

Coaching in allen Lebensfragen da, wo Hilfe erwartet wird und wir aus posi-                                   tivem Wollen heraus Wissen, Ermutigung, Solidarität und konkrete Hilfe                          vermitteln können. So einfach könnte das unter autonomen Menschen sein.

 

 

25.3. Die Vernunft ist in allem, was der Mensch denkt und  tut, die wesentliche                      Steuerkraft, ein Selbstbewusstsein also, in dem der Mensch sein Leben                           verantwortlich ausrichtet. Das muss der Mensch. Das kann der Mensch.

 

Der Mensch kann aus sich und seiner Vernunft heraus viel mehr, als ihm von                             der Kirche als Sünder immer eingeredet worden ist. Er kann sich selbst                                              verantworten. Er kann lieben und geliebt werden. Er kann das Leben für sich                              und mit den anderen voll und sinnvoll leben. Er kann ordentlich zupacken und                                    arbeiten. Er kann aufopfernd für den anderen da sein. Er kann sich freuen und                  glücklich sein. Er kann auch mal Fünfe grade sei lassen. Er kann sich bescheiden.

Er kann mit Anstand Abschied nehmen. Er kann bewusst und human sterben.

Der Mensch ist mit seiner Vernunft offen und befähigt für alle Lebenslagen.

 

Er braucht dazu keine 1800 Jahre Dogmengeschichte und keine Kirchenhierarchie.                     Er muss sich vielmehr deutlich durchsetzen gegen alle, die ihm sein Denken und                        Handeln aus eigener Kraft religiös ausreden wollen, die ihn deshalb religiös                                  diffamieren oder gar verdammen.

Theologische Begründung                                                                                                                                         26

 

 

 

26.          Neue Kirchlichkeit

               als Vision einer konfessionsfreien Kirche

 

 

26.1. Konfessionsfreie Kirchlichkeit bedeutet, dass das freie Denken des Menschen               von der Kirche nicht erst solange durch alte Glaubensbekenntnisse getrieben                   wird, bis dem Menschen das eigene Denken vergangen ist. Das freie Denken                  des Menschen ist generell und damit auch in der Kirche unantastbar. Keine               Institution, auch nicht eine Amtskirche hat das Recht, die Denkfreiheit des                        Menschen auszuschalten oder zu minimieren  – auch nicht in Glaubensfragen.

 

Die Meinungs- und Glaubensfreiheit – nicht von den Kirchen, sondern                            gegen die Kirchen vom säkularen Staat geschaffen – ist inzwischen Grundrecht             aller westlichen Verfassungen. Sie ist verbindlich garantiert in der Erklärung der                    UNO-Menschenrechtserklärung von 1949 und in der neuen EU-Charta von 2008.

 

26.2. Man muss das gerade den Amtskirchen gegenüber immer erneut wiederholen: :               Die Konfessionspflicht der Amtskirche bedeutet, dass der Mensch in der Kirche                    seine säkularen Autonomierechte verliert, und mit dem vorgeschriebenen                         Bekenntnis in religiöser Abhängigkeit und Unterdrückung gehalten wird.

 

Der Konfession (= Schuld-, Sündenbekenntnis) entspricht ein Weltgericht mit                           angedrohter persönlicher Bestrafung nach dem Tod. Mit dieser Androhung                          wird der Mensch seit 2000 Jahren bis heute von der Kirche in seinem Leben                               in ständiger Buße und Reue niedergehalten, wird erniedrigt und gezüchtigt  als                                  eine sündige Kreatur. Die ewigen Höllenqualen sind dazu Ausbünde sarkastische           Hirngespinste, die die geistlichen Obrigkeiten als Unterdrückung des Menschen                              und damit als Machtmittel ihrer Herrschaft erfunden haben und benutzen.

Eine derartige religiöse Terrorherrschaft über den Menschen im Leben und im                Sterben und über den Tod hinaus müsste in unserer säkularen Demokratie unter              Strafe gestellt werden. Kein Mensch – auch keine Religion – hat in unserem                     Staat das Recht auf den Leib. Mit dieser Forderung Kein Recht auf den Leib hat               der berühmte Solon 597 vor Christus im alten Athen die Leibeigenschaft freier                Bürger und damit die religiöse Terrorherrschaft der Adeligen abgeschafft und                  die       Demokratie gegründet. Die Befreiung des Menschen von der Gewaltherr-         schaft der Religionen und der Kirchen über den Tod des Menschen ist                       heute noch die einzige persönliche Freiheit, die dem Menschen verwehrt ist.                     

 

26.3. Konfessionsfreie Kirchlichkeit fordert ein prinzipiell anderes  Menschenbild!

Sie fordert von der Amtskirche, die Konfession  eines Menschen nicht mehr                  zum Selbstzweck zu missbrauchen, nämlich zur Stabilisierung ihrer eigenen                Macht, ihres Obrigkeitsanspruches. Denn dass eine Kirche ihre Mitglieder                      wie Untertanen mit einem religiösen Bekenntnis anbindet, ist ein Relikt                                   absolutistischer Herrschaft.

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         27

 

 

 

27.          Glaubensgehorsam und protestantische Obrigkeitskirche

 

 

27.1. Die Konfession fordernde Obrigkeitskirche entstammt einem uralten Weltbild,                           in dem sich der Staat als Monarchie religiös von den Göttern oder von Gott                           her ableitete. Dieses Modell der Staatsreligion haben schon die ältesten                                       chinesischen Kaiser praktiziert, die ägyptischen Pharaonen, die Herrscher Alt-                        Babylons und auch der jüdischen König David. Natürlich auch Konstantin der                         Große, indem er das Christentum zur Staatskirche des Römischen Reiches                           erklärte, die islamischen Khanate und Gottesstaaten und die europäischen Könige                        bis hin zum wilhelminischen Kaiser „von Gottes Gnaden“.

Paulus hat dafür die theologische Theorie formuliert mit seiner Argumentation

in Römer 13,1-3: Alle Macht geht allein von Gott aus.

 

 

27.2. Gerade für die Kirche Luthers ist die paulinische Obrigkeitslehre die Basis                     ihres Weltverständnisses. Martin Luther, verschrien als „Fürstenknecht“,                          verband seine neue Kirche aufs engste mit der weltlichen Obrigkeit. Daraus                     entwickelte sich sie Staatstheorie cuius regio, eius religio – Wessen Land,

                        dessen            Religion. Sie verknüpfte den weltlichen Herrschaftsanspruch mit dem                  religiösen Allmächtigkeitsanspruch Gottes. Damit verbunden mussten die                      Untertanen die Konfession haben, die vom Fürst als weltlichem Herrscher und               von der Kirche gemeinsam verlangt waren, und mussten damit den jeweiligen                   Staat und die jeweilige Kirche anerkennen. Die richtige Konfession war somit                     der korrekte staatsbürgerliche Ausweis des gläubigen Untertanen. Abweichende                      Konfession wurde meistens verfolgt und vertrieben.

Befehl von oben, Gehorsam von unten, die Konfession garantierte Obrigkeit

und lutherischer Kirche die gemeinsame Macht. Diese enge Verbindung von                               Thron und Altar hatte eine unheilvolle Gültigkeit bis in die jüngste deutsche                                   Geschichte: Im Dritten Reich war die Frauenkirche in Dresden zentraler Sitz

der Deutschen Christen und damit das lutherische Oberkommando der

hitlertreuen Pfarrerschaft. Auch dieses brisante Thema ist nach dem 2. Weltkrieg                       bis heute von der Kirche vertuscht worden. Die doch „so“ bekenntnistreue

protestantische Kirche war nach dem Krieg zu feige, dieses Bekenntnisdrama                             ernsthaft aufzuarbeiten und daraus Konsequenzen zu ziehen.

 

27.3. Aus diesem lutherischen Obrigkeitsdenken von Thron und Altar stammt das                  Lehrzuchtverfahren der lutherischen Kirche von 1911 mit der Absicht, anders                     denkende Pastoren und Geistliche zu disziplinieren. Dieses Gesetz galt nicht                  mehr nach dem 2. Weltkrieg. Doch schon 1956 hat die lutherische Kirche dieses                         Gesetz als Lehrbeanstandungsverfahren erneuert – als Fähnchen ihrer                                  angeblichen Rechtgläubigkeit gegenüber ihren Pastorinnen und  Pastoren.

 

 

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         28

 

 

 

28.          Die Glaubensfreiheit im demokratisch-säkularen Staat

 

28.1. Die moderne säkulare Demokratie leitet ihre Machtlegitimation nicht von

Gott ab, sondern deklariert: Alle Macht geht vom Volk aus.  Indem sie sich                nicht von Gott her legitimiert, kann sie auf Religion verzichten. Sie ist somit frei              von allen kirchlich-religiösen Verbindlichkeiten. Sie erklärt von daher                               programmatisch die Trennung von Staat und Kirche, von Staat und Religion.

 

Ohne kirchlich-religiöse Verbindlichkeiten kann sie ihren Bürgern jeglichen                     religiösen Glauben völlig frei geben. Sie selbst braucht die Religion nicht als              Druckmittel gegenüber ihren Bürgern. Deshalb kann sie Religion und Gott zur                Privatsache erklären. Ihr Eigenstatus ist dabei konsequent  konfessionsfrei.

 

28.2. Religion und Gott als Privatsache wird so zentrales Bürgerrecht, aber nicht                    Bürgerpflicht. Als Bürger steht der religiös Glaubende und jeder Mensch mit                       seiner ihm eigenen Weltanschauung unter dem Schutz der Verfassung des                        demokratischen Staates. Auch hier ist der Staat selbst konsequent   konfessions-               frei. Er garantiert in einzigartiger Weise die Pluralität der Religion und der                           Religionen wie auch konfessionsfreie und atheistische Weltanschauungen                     innerhalb seiner säkularen Gesellschaft.

 

Unter dieser staatlichen Voraussetzung konnte und kann der befreite                  Bürger seinen religiösen Glauben beliebig liberalisieren. Mit seinem                          Glauben ist er keiner Staatgewalt mehr verpflichtet, nur noch der Kirche.                       Daraus entwickelte sich die Freiheit des modernen Individuums zum eigenen                      Gott. Der eigene Gott als Ausdruck der Selbstbestimmung und Mitverant-                         wortung, zu der die Demokratie jeden Menschen von autoritärer Bevormundung                     und Unterdrückung befreit hat.

 

28.3. Übrigens liegt genau hier eine wesentliche Parallele der Neuzeit zur                                 Entstehungszeit der Demokratie im antiken Griechenland.  Mit der Schaffung                 und Ausbildung der demokratischen Staatsform in Athen von Solon bis Perikles             entwickelte sich die Freiheit des Individuums als anthropos politikos und als                anthrophos philosophikos. Die attische Demokratie damals setzte den Menschen                          zum ersten Mal nicht nur politisch frei als einen mitentscheidenden Bürger, sie                       machte ihn zugleich auch  philosophisch frei zum selbstständig denkenden                    Menschen im Aufstieg säkularer Vernunft.

 

Im Zuge der ersten frei denkenden Menschen entstand in Athen das goldene                  Zeitalter der klassische Philosophie: Demokrit, Sokrates, Platon, Aristoteles, u.a.

Alles, was heute in Europa und der westlichen Welt die rationale Freiheit ausmacht,                  hat seinen Ursprung in dieser ersten großen Demokratiephase (Dazu die hervor-                        ragende Untersuchung von Kurt Raaflaub, DIE ENTSTEHUNG DER  FREIHEIT.

Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen                                               Grundbegriffs der Griechen, Vestigia Bd. 37, 1985).

Theologische Begründung                                                                                                                                         29

 

 

 

29.          Eine moderne konfessionsfreie Kirche

               –  in einem demokratischen Staat  –  für eine säkulare Gesellschaft!

 

 

29.1. Aus der Religionsfreiheit gegenüber dem demokratischen Staat ist für das                       Individuum das Bewusstsein der Unfreiheit gegenüber der institutionalisierten                     Religion und  Kirche erwachsen. Kirche vermittelt weiterhin das Bild der                        Glaubensobrigkeit, in brutaler Weise die römisch-katholische Kirche, aber                         durchaus auch die protestantische Kirche. Auch für sie sind Glauben und                           Konfession keine Privatsache, keine Entscheidung des eigenen Gewissens.

Konfessionsfreiheit kann die Kirche für sich nicht akzeptieren, solange sie nicht                        ihr absolutistisches Gottesbild aufgibt. Ein Gott, der selber absolutistisch-                     zentralistisch herrscht und herrschen lässt, kann nicht demokratisch denken und                        handeln. Wer könnte    sich vorstellen, dass sich der christliche Gott durch einen                       menschlichen Mehrheitsbeschluss überstimmen ließe. Die Kirche bleibt deshalb            aufgrund ihres Gottesbildes im Wesen zwangsläufig immer monarchistisch, der              Mensch immer Befehlsempfänger, Gehorchender, ein total Fremdbestimmter.

 

 

29.2. Eine moderne konfessionsfreie Kirche in einem demokratischen Staat für eine                 säkulare Gesellschaft hätte die großartige Chance, die geistige Freiheit der                Bürger im demokratischen Staat aufzunehmen und diese zum Wesen auch ihrer               kirchlichen Arbeit zu machen.

Sie müsste sich öffnen für die breite Bewegung der Individualisierung der                                    Gottesvorstellung durch den modernen Menschen und diese konstruktiv nutzen.                            Ihr       statisches Gottesbild würde sich in dem Maße auflösen, indem die Menschen                    ihren eigenen Gott in die kirchlichen Reflexionsprozesse einbringen könnten.                           Inmitten der Kirche entstünde automatisch eine offene theologische Erneuerung.

Natürlich kann und muss die Kirche ihre Traditionen voll mit einbringen.

Natürlich sind Paulus, Augustin, Luther und all die großen Theologen ein reicher                       Schatz von tiefer Menschen- und Welterfahrung in allen ideengeschichtlichen                         Varianten. Natürlich sind Rituale gemeinschaftsfördernd und sinngebend. Aber                           nicht als institutioneller Glaubenszwang, sondern als freies Lebensangebot. Die                            Kirche müsste alle religiösen Modelle und theologischen  Muster offen und frei

zur Verfügung stellen, um den Menschen auf breiter Basis die ihnen eigene                                 Selbstverwirklichung zu ermöglichen

 

 

29.3. Eine solche konfessionsfreie Kirche wäre mit einen Schlag allen institutiona-               lisierten Religionen als Beispiel für die Zukunft voraus, weil sie so den                            Menschen  ihre Weltoffenheit ganz konkret erfahrbar machen würde. Eine                                     Kirche, in der der Mensch aus dem Sumpf des elenden Sünders erhoben ist zum                                 sich selbstbestimmenden und selbstverantwortenden geistigen Partner. Mit                                 diesem neues Menschenbild ginge die Kirche im geistigen Wandel nach vorn!

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         30

 

 

 

30.          Gegen den kirchlichen Zusammenbruch

 

 

30.1. In Deutschland sind in den letzten Jahren Hunderte christlicher Kirchen wegen              Menschenmangels geschlossen worden, in Hamburg allein einige Dutzend             protestantischer Kirchen. Ein Zusammenbruch, nur höchsten Notzeiten der                    Kirche zu vergleichen. Es gibt dazu makabre Ausschreibungen ehemaliger                      Kirchengebäude für säkulare Neunutzung welcher Art auch immer. Viele             wirken in sich geradezu höhnisch, wenn etwa eine Kirche zu einer neuen                 Gourmet-Kneipe „umgewidmet“ wird.

 

Wenn in der Zeit der UDSSR in St. Petersburg aus einer (protestantischen)

Kirche eine Badeanstalt gemacht wurde, dann regte man sich lauthals über

die Bösartigkeit der Kommunisten auf. Mit Recht. Wenn bei uns heute

zig Kirchen verschrot            tet werden, dann haben wir uns aufzuregen über ein

generelles Versagen der verantwortlichen Amtskirche in den letzten

50 Jahren. Sie allein hat durch ihr total unflexibles, starres geistiges Verhalten

die Menschen aus den Kirchen vertrieben und ist verantwortlich für den

weiteren Ausverkauf der Kirchen.

 

30.2. Entsprechend arbeiten 95 Prozent der Pastoren im Auftrag der Amtskirche

                        für nur 5 Prozent der Menschen, die noch zur protestantischen Kirche gehen.

Die Kirche igelt sich geistig weiter ein, schafft eine geschlossene Gesellschaft                 und schrumpft mit ihr immer stärker zusammen.

Mit der Drohung des Lehrbeanstandungsverfahrens sucht die Amtskirche die                 Schuld für den Niedergang der Kirche nicht in ihrem eigenen verengten                   geistigen Horizont, in einem Fundamentalismus, in den immer weniger                            Menschen hineinpassen. Sie lenkt vielmehr die Schuld auf die Pastorinnen und                        Pastoren, die die Fenster der Kirchen  aufreißen wollen, um geistige Freiheit                       einströmen zu lassen.

 

 

30.3. Warum durften und dürfen nicht 5 Prozent der Pastoren wie Dr. Schulz

                        für 95 Prozent der Menschen arbeiten, die nicht mehr zur Kirche gehen?

Pastorinnen und Pastoren, die andere Wege gehen, die aufklärend die                               Faszination des gemeinsamen theologischen Denkens ganz neu erfinden.

Geistliche, die dem Geist der Menschen vertrauen.

 

Die Veränderung und Rettung der Kirche muss von den mutigen Pastorinnen                  und Pastoren gegen die Amtskirche erkämpft werden. Nicht von denen, die              die Asche bewahren, sondern von denen, die das Feuer in die Zukunft tragen.                 Diese Pastoren sind die Zukunftsträger der Kirche für die Menschen.

 

Vielleicht wäre dann doch die eine oder andere Kirche nicht geschlossen worden

–  als Zeichen einer Erneuerung der Kirche im geistigen Wandels nach vorn.

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         32

 

 

 

31.          Aufruf eines ausgeschlossenen Pastors an die protestantische Kirche:

              

               Hebt das  Lehrzuchtverfahren prinzipiell auf!

 

 

31.1. Im Lehrzuchtverfahren (alias Lehrbeanstandungsverfahren) liegt ein                                irrwitziger altpreußischer Hoheitsanspruch der lutherischen Amtskirche

mit dem Ziel, unbedingt das letztgültige Wort über Gott zu haben. Ein                            Anspruch, der an Größenwahn grenzt.

 

 

31.2. Lehrorientierung schon, Lehrbefehl nein! Die Amtskirche hat keine

letztgültige Lehrvollmacht und Lehrautorität, so sehr sie das auch von

sich behaupten mag. Die Amtskirche ist in sich kein eigener Glaubensgrund.

Sie ist nicht  d i e  Kirche. Welcher vernünftige Mensch kann sich wirklich                         vorstellen, dass  sich der Geist eines universalen Gottes in seiner                                Selbstdarstellung durch die Jahrhunderte und auf Zukunft letztgültig auf                       die neun lutherischen Regionalkirchen in Deutschland beschränkt?

 

Die protestantische Amtskirche hat nicht einmal einen wie von ihr behaupteten                         magnus consensus. Sie hat zwar Bekenntnisschriften, aber keinen magnus                consensus über die Auslegung dieser Bekenntnisschriften. Die meisten Pastoren                         kennen den Inhalt der Bekenntnisschriften kaum, können kaum zwischen                        Confessio Augustana und Konkordienformel unterscheiden.

 

Selbst aber, wenn ein magnus consensus gegeben schiene, gilt immer noch

Luthers Einwand zum alten Kompetenzstreit zwischen Papst und Konzilien:                Dass allein der Papst das letzte Wort haben könnte, hielt Luther für Teufels-                    werk. Selbst dass ein Konzil als Versammlung von hunderten von Kardinälen                 und Bischöfen das letzte Wort haben sollte, hat er prinzipiell bezweifelt mit                      seiner Feststellung Auch Konzilien können irren. Es gäbe die protestantische                  Kirche nicht, wenn sich Luther nicht gegen den magnus consensus von Papst,                Konzilien und Kaiser gestellt hätte. Für ihn galt das eigene theologische                           Gewissen als ordinierter Priester gegenüber der Bibel als einzige

norma            normans: Sola scriptura.

31.3. Angesichts einer Kirche, die sich rechtgläubig immer mehr einigelt und                            Gläubigen, die sich durch einen Individualisierungsprozess der Kirche immer                      stärker entfremden und entziehen, ist die Option zu prüfen, ob ein                                      Lehrbeanstandungsverfahren nicht vom Prinzip her lieber aufgehoben werden              sollte, ja müsste. Es könnte ja wirklich absehbar die kuriose Situation eintreten,

dass man zwar in der Kirche ein perfektes Lehrzuchtverfahren besitzt, aber                    durch den Mangel an Menschen zu wenig Geldeinnahme, um als Volkskirche               die Kirchen zu erhalten und Pastorinnen und Pastoren zu bezahlen. Ob die                     Kirchenoberen dann ohne hohe Gehälter im Sinne der rechten Lehre predigen                gehen, bliebe in Ruhe abwarten.

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         33

 

 

 

32.          Eine demonstrative Streichung des Lehrbeanstandungsverfahrens als Gesetz

               wäre ein Signal der geistig-theologischen Befreiung mitten in der Kirche.      

 

 

32.1. Sie wäre ein Zeichen an alle Pastoren und Geistlichen,

dass ihnen der Weg zu allen Menschen in der säkularen Gesellschaft

ohne Vorbedingungen oder Nachwirkungen freigegeben ist.

 

Was viele Pastorinnen und Pastoren bereits under cover wagen

 

–   nennen wir es eine

private Individualisierung der protestantischen Dogmatik

                            in Predigt und Gemeindearbeit –

 

würde freigegeben als das Recht eines jeden ordinierten Theologen.

Das gipfelt in der Feststellung der PKN im Fall Hendrikse:

… dass ein Pfarrer sagt, „Gott bestehe nicht, ist ein Teil der theologischen                  Debatte. Eine solche Meinung tastet die Fundamente der Kirche nicht an“.

 

32.2. Es wäre zugleich ein Zeichen an alle Menschen, dass sie von der Kirche als                    autonome Partner akzeptiert sind, Partner, die man nicht zu bevormunden hat.

Gott im Individualisierungsprozess der modernen, aufgeklärten Menschen

gehört in die theologische Debatte der Kirche. Diese modernen, aufgeklärten                   Menschen zerstören die Kirche nicht. Sie befreien die Kirche aus ihren selbst                      gesetzten Grenzen. Gerade auch über sie kann die Kirche sich freuen,

weil diese Menschen schon immer die Brücken in die Zukunft waren

und auch für unsere Zukunft sein werden, auch für die Zukunft der Kirchen.                  Über diese Brücken müssen auch die Kirchen – nach vorn,

nicht gezwungen, sondern freiwillig, nicht feindlich, sondern partnerschaftlich,

nicht getrennt, sondern gemeinsam.

 

 

32.3  Es wäre zugleich ein Zeichen an alle institutionalisierten Religionen,

dass der Fundamentalismus in welcher Form auch immer

ein Fluch der Menschen ist

und deshalb unbedingt überwunden werden muss.

Nur was sich in aufklärender Vernunft gerade auch mit Andersdenkenden

kommunizieren lässt, vollzieht sich als Humanität.

Im Sinne der Theologie von Paul Schulz würde darin unter allen Menschen

Gott im Werden sichtbar,

oder wie Jesus es geglaubt hat:

Das Reich Gottes ist mitten unter euch!

 

 

Theologische Begründung                                                                                                                                         34

 

 

 

33.          Der juristische Antrag auf Aufhebung des Lehrzuchturteils gegen Dr. Schulz 

               zusammen mit dieser theologischen Begründung

               erhebt den Anspruch

               auf kirchenrechtliche und theologische  R e h a b i l i t a t i o n

               von Dr. theol Paul Schulz

               und seiner Gemeindearbeit als Pastor der Hauptkirche St. Jacobi in Hamburg.

 

 

33.1. Es geht dabei nicht um finanzielle und beamtenrechtliche Entschädigungen.

Auf alles Materielle ist im Voraus verzichtet

 

 

33.2. Es geht gegen das Lehrzuchturteil

mit der Verunglimpfung und Stigmatisierung

der theologischen Persönlichkeit und Pastorenarbeit von Dr. theol. Paul Schulz

ausschließlich um eine klare öffentliche Wiedergutmachung

durch die evangelisch-lutherischen Amtskirchen der VELKD.

 

 

33.3. Eine Wiedergutmachung läge konkret darin,

dass Dr. Schulz für eine begrenzte Zeit

ein konkreter theologischer Wirkungsfreiraum

durch die lutherische Kirche zur Verfügung gestellt wird.

 

Hamburg, 21. April 2010

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