Statement 1.3.
Wir fordern die sofortige Einrichtung
eines eigenständigen Bundesministeriums
für Flüchtlingspolitik und Einwanderung
1.3.1. Frau Merkel fährt mit ihrer aktuellen menschenfreundlichen Flüchtlingspolitik einen höchst riskanten Kurs, der alle Gefahren in sich birgt, in einer fatalen Sackgasse zu landen.
Zum einen verprellt Frau Merkel durch ihre sture Grundsatzhaltung viele Staatsbürger in Deutschland, die in der Flüchtlingspolitik eine konträre Meinung haben. Sie treibt sie geradezu in die politisch rechte Ecke, selbst Leute, die noch nie einen Schritt nach rechts gemacht haben oder machen werden und deshalb nicht einmal CDU wählen oder wählen würden. Frau Merkel und ihre Presse verketzern diese Kritiker mit der Diskriminierung der Ausländerfeindlichkeit und machen sie so zunehmend zu >displaced persons<. Noch innerhalb ihrer laufenden Amtszeit könnte Frau Merkle so das Volk vollends spalten und am Ende dieser Konfrontation politisch den >Heldentod< sterben. Schon jetzt ist die Stimmung in ihrer eigenen CDU-Partei gegen ihre Politik dramatisch schlecht.
Zum anderen zerrüttet Frau Merkel mit der schroffen Haltung ihrer Flüchtlingspolitik die Einheit der EU-Staaten, indem sie ihre Flüchtlingspolitik polarisierend gegen jene (vor allem Balkan-) Länder stellt, die – wie Ungarn – keine beliebige Zuwanderung in ihr Land dulden. Prinzipiell ist dieser Standpunkt deren gutes Recht, denn es gibt bisher keine einheitliche EU-Beschlussfassung in der Flüchtlingsfrage. Diese Staaten haben von Anfang an gegen die merkelsche Strategie Widerspruch erhoben und wie London in dem Europatunnelschutz kompromisslos und eigenständig gehandelt. Diese Konstellation schafft zurzeit scharfe Spannungen mit Deutschland. Deutschland verliert mit Frau Merkels Flüchtlingspolitik rapide an EU-Reputation.
Zum dritten trifft diese Kontrahaltung auch auf das Bundesland Bayern unter CSU-Führung zu, das schon früh ein begrenzte kontrollierte Zuwanderung gefordert hat und gegebenenfalls einen Zuwanderungsstopp. Dabei beruft sich Seehofer auf klar rechtsstaatlich ausgerichtete Politik, die er der Bundeskanzlerin abfordert. Gerade für ihn spielt die rechtstaatliche Führung der deutschen Flüchtlingspolitik eine zentrale Rolle.
1.3.2. Inhaltlich praktiziert Frau Merkel mit ihrer >menschenfreundlichen Begrüßungspolitik< gegen alle rechtsstaatlichen Bedenken eine von ihr ins Kindliche banalisierte Menschenrechtsthese. Sie hat ihre Kernthese gerade jetzt erneut am 22. Oktober auf der Konferenz der EVP, der >Europäischen Volkspartei< der Konservativen, in Madrid vorgetragen, also vor ihren eigenen europäischen Parteifreunden. Dabei ist sie voll in den Gegenangriff ihres konservativen Kollegen Orban gelaufen, der als Ministerpräsident von Ungarn vor kurzem die Grenzen Ungarns gegen alle Flüchtlinge hermetisch verschlossen hat.
Frau Merkel hat auf der EVP-Konferenz noch einmal ihren ersten von fünf Grundsätzen zu ihrer Flüchtlingspolitik mit sehr viel Emotionalität vorgetragen, nämlich:
- dass alle Menschen, die nach Deutschland kommen wollen, in Deutschland als Menschen
freundlich empfangen werden.
Frau Merkel vertritt damit eine Banalität. Menschen im eigenen Land in Not muss geholfen werden. Kein EU-Bürger, weder in Deutschland, noch in einem anderen europäischen Land, wird dieser These prinzipiell widersprechen. Gerade in den südlichen und auch östlichen Ländern Europas ist Gastfreundschaft gegenüber Fremden viel tiefer verankert als in Deutschland. Menschen, die in ein fremdes Land kommen, gerade auch nach Deutschland, sollten menschlich, das heißt, human empfangen werden. Überhaupt gar kein Widerspruch.
Dennoch geht gerade von diesem 1. Grundsatz der merkelschen Flüchtlingspolitik der Konflikt in Deutschland und der EU aus und wird zum entscheidenden Problem. Denn im konkreten politischen Kontext erweist sich, dass dieser Grundsatz aus sich heraus kein rechtsstaatliches Handlungsmodell ist, aber rechtsstaatliche Bedingungen voraussetzt, die diesen humanen Ansatz möglich machen: Es müssen staatliche Forderungen erfüllt sein, damit dieser Ansatz konkret angewendet werden und zur Geltung kommen kann.
Einmal bewusst abstrakt formuliert: Merkels Grundsatz Nr. 1 ist kein politischer >All-Satz<, der in allen Situationen für alle Situationen gilt. Er gilt keineswegs ausnahmslos oder unabhängig von anderen Bedingungen und legitimiert deshalb politisch keine Ausnahmesituationen. Der Satz bedingt uneingeschränkt generell Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit er als Grundsatz staatlich gelten kann. Dazu gelten zuvorderst zumindest zwei scharfe Einschränkungen:
Einschränkung 1 stellt fest, dass nicht alle nach Deutschland reinkommen können, nur weil für sie prinzipiell das Menschenrecht des freundlichen Empfangs Gültigkeit hat. Wäre es so, hätten wir eine potentielle Zahl von über sieben Milliarden Menschen mit dem Anspruch, nach Deutschland zu kommen. Das Menschenrecht auf freundlichen Empfang haben sie zwar. Aber sie haben nicht das Recht, ihr Recht in Deutschland oder einem anderen ihnen fremden Land erfüllt zu bekommen. Anspruch auf freundlichen Empfang ist in sich kein gültiger Einreisepass. Schon gar nicht eine generelle Aufnahmepflicht des fremden Landes.
Von daher gibt es allein aus dem Zwang der großen Zahl das staatliche Recht auf Begrenzung der Zuwanderung, das nicht einfach so von Frau Merkels Willkommenstheorie aufgehoben werden darf. Der Rechtsstaat kann zahlenmäßig Grenzwerte festsetzen, die Gesetzeskraft haben. Wo die Aufnahmegrenze liegt, entscheidet alleine der Staat selber.
Einschränkung 2 stellt fest, dass der Staat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht hat, die Menschen, denen er Zutritt gewähren will, auf ihre Kompatibilität hin zu prüfen. Wenn sich unter Hunderttausend Einreisewilligen zehn oder tausend militante IS-Terrorristen befänden, wäre der Staat verpflichtet, deren Einwanderung zu verhindern, weil deren politische und religiöse Identität nicht mit den Verfassungsprinzipien unserer Demokratie übereinstimmt, ja, noch mehr, ihnen diametral entgegensteht.
Eine zweite Sperre liegt also darin, dass der Staat nicht leichtfertig aus Menschlichkeit seine Staatsgrenzen öffnet, bevor er nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen dazu genau geprüft und darüber entschieden hat. Die rechtsstaatlichen Kontrollen betreffen dabei insbesondere politische, kulturell-religiöse und soziale Verträglichkeit der Integration. Zugleich geht es aber auch um die klare Feststellung, dass ein fremdes Land keineswegs verantwortlich ist für die Not, die andere Länder mit ihrer Regierung und Bevölkerung in ihrem eigenen Land herstellen. Staatliche Souveränität bedeutet, dass jedes Land und jedes Volk für seinen eigenen Bestand voll verantwortlich ist. Deutschland, wie andere Länder auch, ist nicht haftbar für Zustände und Folgen, die andere in ihrem eigenen Land bewirken.
Frau Merkels Grundsatz 1 unterliegt also nicht nur notwendigerweise sondern zwangsläufig der rechtsstaatlichen Überprüfung und Legitimierung:
- zum ersten, ob die in den Staat zuwandernden Massen zahlenmäßig in einem angemessenen Verhältnis stehen zu Gesamt- oder Regionalbevölkerungszahlen oder ob sie Belastungen darstellen, die einen Zuwanderungsstopp notwendig machen. Das betrifft vor allem Gegenden, in denen der Widerstand der Bevölkerung überdimensional ausgeprägt ist;
- zum zweiten, ob die Menschenmassen, die zuwandern, ein kompatibles Verhältnis zu der Bevölkerung des Zuwanderlandes haben und damit eine dauerhafte Integration in Kultur, Wirtschaft, in Rechts- und Lebensfragen von der einen wie von der anderen Seite her überhaupt möglich erscheint.
Keine dieser Kontrollfragen ist bisher in Europa und auch nicht in Deutschland in befriedigender Weise untersucht und geklärt worden. Wir haben in unserem vorausgehenden Statement 1.2. ganz deutlich gemacht, dass im zeitlichen Vorlauf zum Flüchtlingsansturm aus dem nahöstlichen Islam von der deutschen Regierung keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen worden sind, um die Abläufe während des Ansturms in vorgeordneten Bahnen ablaufen lassen zu können. Notwendige und mögliche Vorausplanungen sind versäumt worden, so dass viel Zeit verloren gegangen ist und noch heute vielerorts chaotische (Unrechts-) zustände herrschen. Das Meiste passiert aus dem Off. Die EU-Kommission hat deshalb gerade auch Deutschland verklagt, dass bisher für die Flüchtlinge in Deutschland nicht ausreichend getan worden ist, speziell nicht für Familien mit Kindern. Das ist absolut korrekt.
1.1.3. Im rechtstaatlichen Normalfall werden die staatlichen Vorbedingungen mit den Einreisewilligen vor ihrem Betreten des Landes erledigt, in das sie einreisen wollen, gelten also als Grenzproblem. Zum Beispiel gibt es deshalb auf allen Flughäfen Europas strenge Grenzkontrollen. Jeder Fluggast lässt sich öffentlich immer erneut bis fast auf die Hose ausziehen, um trotz eines gültigen Passes beweisen zu können, dass er in persona keine Gefahr für den Staat, in den er einreisen will, darstellt.
Spätestens seit Grand Zero 2001 sind durch die amerikanischen Vorschriften die Sicherheitskontrollen weltweit immer stärker verschärft worden, in Amerika selbst, aber auch auf den Verbindungslinien zu den Kontinenten, besonders zu Europa und speziell zum nah- und mittelöstlichen Islam. Das heiß umstrittene NSA-Spionage-System dient speziell auch der Kontrolle des Islamismus. Auch in Deutschland haben die Geheimdienste zum Beispiel in Hamburg und anderswo konspirative Personen und Terrorgruppen bis hinein in die Wohngebiete observiert und ausgehoben.
Jetzt aber strömen unkontrolliert und nahezu ungebremst Zigtausende Flüchtlinge aus eben jenen Gebieten nach Europa, die schon lange als Gefahrengebiete deklariert worden sind. Noch nie in all den Jahren vorher hatten etwa Terroristen und ihre Sympathisanten, darüber hinaus auch kriminelle Gruppen, eine derartige Chance, Europa und damit auch Deutschland im Schutz der Flüchtlinge ohne Widerstand auf friedliche Weise zu unterlaufen und damit auf Zukunft nachhaltig Einfluss zu gewinnen. Kein Mensch kann momentan garantieren, dass nicht längst in diesem Sinne untergründig Schutzgrenzen überschritten sind, die erst in der späteren Folgezeit ihre zerstörerischen Wirkungen haben können.
Man muss kein Ausländerfeind sein, um die derzeitig praktizierte deutsche Flüchtlingspolitik in Frage zu stellen, sondern ein in seiner eigenen europäischen Kultur und Gesellschaft erfahrener und bewusster Bürger. Dann erscheint Frau Merkels Flüchtlingspolitik nicht als starke, menschenfreundliche Zuwanderungspolitik, sondern eher als ein leichtfertiges Herumlavieren, mit dem ihre Politik im Blick auf rechtstaatliche Kontrolle völlig aus dem Ruder gelaufen, und deshalb gefährlich in Schieflage geraten ist. Es ist eher ein emotionales Regieren aus konzeptioneller Schwäche und Hilflosigkeit und nicht aus kultureller Stärke und sicherer Entscheidungskraft. Es droht ein konzeptioneller Offenbarungseid. Wir beziehen das ausschließlich auf Frau Merkels Flüchtlingspolitik!
1.1.4. Merkels Grundsatz 1 vom menschenfreundlichen Empfang erweist sich durch ihren Grundsatz 4, den sie ebenfalls auf der EVP-Konferenz in Madrid vorgetragen hat, als Umbruch von gewollter Humanität in praktizierte krasse Inhumanität. Beim Eintritt nach Deutschland sollen die Flüchtlinge das freundliche Willkommen Deutschlands erfahren. Nach ihrem jahrelangen Leben zuhause im Kriegszustand, nachdem sie unter Druck und Verfolgung ihre Heimat verlassen und sich oft wochenlang über viele Grenzen hinweg nach Westen durchgeschlagen haben, sind sie nun endlich in Deutschland angekommen. Das freundliche Willkommen soll Ihnen Mut machen und signalisieren, dass sie jetzt in Sicherheit sind, die Zukunft vor ihnen liegt, ihr Leben neu beginnen kann. So etwa könnte man sich den merkelschen deutschen Empfang vorstellen – wie schön doch für die Flüchtlinge?
In Deutschland selbst ist es in den meisten Fällen zunächst einmal gar nicht so verheißungsvoll. Die Menschen leben zusammengepfercht in Notquartieren ohne ausreichend sanitäre Anlagen. Das Essen ist oft miserabel. Sie schlafen in Massenlagern auf dem Fußboden, viele schlafen in Zelten ohne Heizung auf kalter Erde – auch ihre Kinder. Sie haben Angst zu erfrieren. Überall Chaos und Hektik, aber nicht überall brennt das Dach. Die Flüchtlinge halten sich durchweg ruhig. Immer noch haben sie die Hoffnung, dass nun bald ihr neues Leben in Deutschland beginnt. Der Aufnahmetermin wird schon klappen.
Dann der Hammer, Merkels Grundsatz 4. Die Gremien haben fieberhaft an der gesetzlichen Regelung der Rückführung mit sofortiger Wirkung gearbeitet. Der Rücktransport beginnt sofort, die ersten Flugzeuge sind schon weg. Die Menschen werden eingefangen, die Kinder mitten aus dem Schulunterricht geholt, nachts werden sie aus den Betten gezerrt und ohne Verzug abgeführt. Abtransporte im Dunkeln wie Verbrecheraktionen. Rein ins Flugzeug und weg – zurück in ein noch größeres Elend.
Deutsche Humanität merkelscher Machart. Es kann kaum einen Menschen geben, der solche Behandlung von Menschen human findet. Selbst wenn die Menschen dabei nicht sterben, wecken solche Abtransporte Erinnerungen an größte Inhumanität.
Ein gesamteuropäisches Transitmodell würde ein schnelles Verfahren mit Erhalt der Menschenwürde der Flüchtlinge sicherstellen.
1. An den Brennpunkten der Grenze Europas, an denen die Flüchtlinge nach Europa einwandern, (Griechenland im Bereich Lesbos, Italien im Bereich Lampedusa und an markanten anderen Stellen, die notwendig sind) werden europäische Transitstationen eingerichtet mit großen Wohnlagern, in denen die Flüchtlinge zusammengeführt werden und während ihres Transitverfahrens wohnen können. Diese Transitstationen sind jede für sich mit allen notwendigen Kompetenzen und Arbeitsmaterialien, mit größtmöglichem Knowhow und mit Kontakten zu Außenstationen ausgestattet.
2. Die Wohnlager sind so hergerichtet, dass auch Familien hier für die Zeit menschenwürdig leben können, so lange ihr Transitverfahren läuft. Hier haben die Flüchtlinge für die Zeit ihres Verfahrens als selbstständige Menschen Aufenthaltsrecht.
3. Mit der Aufnahme des Flüchtlings beginnt sofort die Bearbeitung seiner Flüchtlingsakte und wird im fortlaufenden System ständig durch alle notwendigen Stationen (einschließlich kurzen Revisionsverfahren) bis zum Abschlussbeschluss fertiggestellt. Der Antragsteller weiß dabei mitlaufend, in welcher Station sich sein Vorgang befindet. Ziel ist ein schnelles, transparentes Transitverfahren.
4. Bei negativem Abschlussbeschluss wird der Antragsteller direkt nach Hause zurückgeführt, wobei er vorausgehend eine intensive Beratung und eine Vermittlung von Kontaktadressen in seinem Heimatbereich erhält oder auch Kontakt zu seiner Familie oder Freunden. Für die Rückreise erhält er Proviant und zur Überbrückung ein kalkuliertes Tagegeld.
5. Bei positivem Abschlussbeschluss wird der neue Zuwanderer direkt in das gemeinsam bestimmte Zuwanderungsland gebracht, zum Beispiel nach Deutschland, und dort weitergeleitet in die Kommune, in der er seinen zukünftigen Standort haben wird. Durch die Kommune wird er auch auf seinen ersten Wegen in die Integration weiter begleitet.
Durch dieses gesamteuropäische Transitmodell ergeben sich über zentrale Abwicklung der Zuwanderung hinaus für die einzelnen EU-Länder weitere wesentliche Vorteile. Wir zeigen das am Beispiel Deutschland:
1. Der ganze Verfahrensaufwand der Zuwanderung im Positiven wie im Negativen fiele mit einem Schlag weg. Alle betroffenen Behörden und sonstigen Beschaffungs- und Versorgungseinrichtungen wären von einem Hauptproblem freigesetzt und könnten mit neuen Aufgaben betraut werden. Der Staat würde in seiner Arbeit und in seinem Image ganz wesentlich entlastet.
2. Der >Ausländeraufstand< im Volk würde in kurzer Zeit zurückgefahren, weil es den aufputschenden Konfliktstoff einfach nicht mehr gibt. Der ständige >casus belli<, die Massen von Fremden im eigenen Ort, wären wieder verschwunden und damit viele Ängste, Vorwürfe und Konfrontationen besänftigt. Der tägliche Alltag wäre auf die altgewohnte, nationale Ebene zurückgeführt und man könnte wieder gelassener kommunizieren.
3. Der neue Zuwanderer, der neue Nachbar ist kein Massenprodukt, sondern ein einzelner Mensch, ein einzelnes Individuum. Mit ihm kann man direkt reden, kann mit ihm schnell Kontakt aufnehmen. Der Neue wird schnell Kontakte finden, Nachbarn, Kollegen, Freunde. Er wird seine Fähigkeiten und Möglichkeiten anbieten und so in seiner neuen Umwelt aufgenommen werden, leicht seinen Platz in der vorhandenen Gemeinschaft finden. Plötzlich geht direkt alles, was der Masse unmöglich schien.
1.1.5. Gegen Merkels Persönlichkeitstrip in der deutschen Flüchtlingspolitik fordern wir die sofortige Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Flüchtlingsfragen und Einwanderung. Die gegenwärtige Flüchtlingskatastrophe ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa dem merkelschen Persönlichkeitstrip geschuldet. Ganz fraglos hat sie durch ihre Aufnahmepolitik den Flüchtlingsansturm wesentlich angefeuert. Dieser Ansturm schon vor Russlands Eingreifen in Syrien ist weniger unter Kriegsdruck entstanden als vielmehr durch eine Art Massenhysterie des Auswanderns in Form eines Goldgräberrausches: In Deutschland liegt das Glück der Welt. Merkel war dabei so etwas wie der goethische Zauberlehrling (Mutter Angela), der die Geister rief und sie – wenigstens die meisten von ihnen – gerne schnellstmöglich wieder los wäre ….
Durch Frau Merkel ist das ganze Flüchtlingsproblem hochgradig emotionalisiert (dann ist das nicht mehr mein Volk) und die Gegenpositionen in Polarisierung (Pegida) radikalisiert, ohne dass Frau Merkel auch nur eine einzige Sachantwort auf die Ängste und den Widerwillen vieler Menschen gegeben hat. Wir haben schon unter Statement 2 ausführlich dargestellt, dass ihr ständig wiederholter Satz >Wir schaffen das< eine einzige Nullnummer ist, weil er nichts Konkretes aussagt. Denn: „Was ist >das<?“, haben wir uns gefragt. Doch die Kanzlerin tut nichts von all dem, was man konkret antworten könnte. Das entspricht ihrer und ihres Innenministers seit Wochen allabendlicher TV-Litanei, >dass man das nun aber ganz schnell tun müsse<.
Eine völlig kontraproduktive Entscheidung war, dass Frau Merkel eine Art Flüchtlingsamt in ihrem Bundeskanzlerhaus eingerichtet und mit ihrem vertrautesten Mitarbeiter besetzt hat. Das war wie ein Handstreich gegen alle, zumindest gegen ihre Gegner, die sie in dieser Arbeit heftig kritisieren. Es war aber doch noch mehr. Sie hat sich mit dieser Behörde in ihre Bundeskanzlerfestung zurückgezogen und sich dort mit ihrer persönlichen Flüchtlingspolitik verbarrikadiert. Schon von Anfang an hat sie mit ihrer Willkommenspolitik den demokratischen Rechtsweg umgangen und ihr persönliches Ding gemacht. Sie hat für diese Politik keine demokratische Legitimation – weder über den Bund, noch über die Länder. So ist zurzeit vieles nicht transparent, was sie in ihrer Hinterstube treibt, von Altmeier bis Erdogan. Kommt sie damit öffentlich in Schwierigkeiten, dann drückt sie mächtig auf das emotionale Gaspedal. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das wenig zu tun.
Auf diesem Hintergrund treffen wir die Feststellung,
dass Frau Merkel für eine dringend notwendige rechtsstaatliche Erneuerung der
deutschen Flüchtlingspolitik durch ihre bisherige Arbeit auf diesem Gebiet in Form und
Inhalt zu stark befangen ist.
Von daher unsere Forderung an Frau Bundeskanzlerin Merkel:
Wir fordern die sofortige Einrichtung eines eigenständigen Bundesministeriums
für Flüchtlingspolitik und Einwanderung.
die deutsche Flüchtlingspolitik auf ein staatsrechtliches Fundament zu stellen
und so schnellstmöglich einen Konsens mit den europäischen Staaten zu erreichen.
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Paul Schulz