Statement 2.1.
Humanität ist kein rechtsstaatliches Handlungsmodell:
Säkulare Humanität seit der Antike
2.1.1. Humanität ist kein rechtsstaatliches Handlungsmodell. Unser demokratischer Staat ist in seiner Staatsführung und seinen konkreten politischen Entscheidungen ausschließlich der Verfassung verpflichtet und zur Durchführung der von der Verfassung legitimierten Gesetze im Namen des Volkes. Dazu zählen auch alle vertraglichen Vereinbarungen, denen unser Staat völkerrechtlich beigetreten ist und die damit Bestandteil der Verfassung geworden sind, wie zum Beispiel die UN-Menschenrechtserklärung von 1948 und die EU-Charta von 2007. Kein sonstiges Humanitätsprinzip oder göttliches Gebot steht über unserem demokratisch-verfassten Rechtsstaat. Ein ganz einfaches Beispiel: Ein Richter kann bei einer Ehescheidung nicht das gültige Recht des Mannes verweigern, weil dadurch der geschiedenen Frau (oder umgekehrt) mit ihren Kindern der soziale Abstieg droht, gar eine bedrückende inhumane Notsituation entsteht. Zwar hat der Richter mit seinem Urteil einen Spielraum der Abfederung, aber das Urteil muss in seiner gesetzlichen Härte gesprochen und vollzogen werden, wie bemitleidenswert der Fall auch sein mag. Selbst die humane Abfederung seines Urteils muss der Richter dezidiert begründen. So streng ist der Rechtsstaat – >res publicares privatafreundlichen Begrüßung aller Flüchtlinge < ist das im hohen Maße gegeben, denn: Bei ihrer Vereidigung als Kanzlerin hat sie per Eid geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln. Das hat für sie in allem oberste Priorität auch dann, wenn es im Rahmen der Gesetze für andere inhuman ist. 2.1.2. Humanität im Abendland ist keine christliche Erfindung. Schon die altgriechischen Philosophen des antiken Abendlandes – Sokrates, Aristoteles, Epikur und viele mehr – versuchten mit dem Begriff >Tugend< das gute Handeln des Menschen zu definieren. Die Götter waren ihnen wegen derer eigener Unsittlichkeit kein Vorbild. Der oberste Gott Zeus war ein Hallodri in fremden Betten schöner Frauen. Wie sollte man mit ihm Moral lehren? Die Philosophen mussten deshalb das höhere Gute mit ihrer weltlichen Vernunft ohne Gott erdenken. So postulierten sie eine Fülle weltlicher Tugenden, die von ihnen als Ideal, als Idee des >summum bonumhumanitas – Humanitätzwischen Bösem und Gutemexemplifiziertesäkulare Humanität< im römischen Reich immer mehr zum Bürgerrecht, eben >res privatahumane Ausnahmeclementia Caesaris< – die Begnadigung durch den Kaiser: Hatte der oberste römische Feldherr eine entscheidende Schlacht, gar einen Krieg gewonnen, dann konnte er den feindlichen Anführer oder gar das ganze feindliche Volk begnadigen, das heißt vor der Plünderung und Schändung durch das römische Herr bewahren, verschonen. Das war das Siegerrecht allein des Feldherrn, allein im Augenblick seines Sieges. Darin lag kein menschliches Mitleid der Römer. Das war ihr politisches Kalkül, sich ein starkes Volk zum Verbündeten zu machen. Die Besiegten hatten dann dem Sieger bedingungslos zu huldigen, um so im Römischen Reich als Freunde integriert zu werden. 2.1.3. Durch den brutalen Kulturkahlschlag der katholischen Kirche im 5. und 6. Jahrhundert in Europa wurden die klassische Denkfähigkeit und die Erkenntnisse der Antike mit der christlichen Religion zugeschüttet und gingen verloren. 539 wurde die letzte antike Philosophenschule vom christlichen Kaiser geschlossen und alles nichtchristliche Wissen bei Todesstrafe verboten. Kaum noch jemand kannte die Namen Sokrates, Platon, Aristoteles oder eben Cicero, geschweige denn das, was sie gesagt hatten. Rein zufällig entdeckte im hohen Mittelalter um 1330 etwa der junge Francesco Petrarca, im reichen Florenz geboren und von dort mit seinen Eltern als politisch Verfolgte vertrieben, in der alten Bibliothek von Verona ein paar verstaubte Schriften Ciceros. Man kann diese Entdeckung Petrarcas mit gutem Recht die >Wiedergeburt der römischen Antike< nennen, die >RenaissanceVater des (säkularen) Humanismusdie matura – die menschliche ReifeDu kannst es< bestimmt den Imperativ >also tu essäkulare Humanistenantiken-christlich-säkularen Grundwerte< unseres Abendlandes einfordert. 2.1.5. Der säkulare Humanismus hat heute infolge der französische Aufklärung und Revolution seinen Niederschlag gefunden in den säkularen europäischen Verfassungen und in den großen Menschenrechtserklärungen der UNO von 1948 und der EU-Charta von 2007. Unser Staat ist deshalb ein Rechtsstaat, weil er rechtsstaatliche Grundlagen hat, die auch auf den Flüchtlingsansturm aus dem nahöstlichen Islam hin eingehalten werden müssen: Zum einen unsere Verfassung, das Grundgesetz: Es beginnt mit dem programmatischen Statement: Die Würde des Menschen ist unantastbar. In ihm steht auch der Asyl-Artikel 16 a >Politisch Verfolgte genießen AsylrechtWozu ist der deutsche Staat eigentlich rechtsstaatlich
gegenüber dem Flüchtlingsansturm aus dem nahöstlichen Islam
wirklich verpflichtet?
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Paul Schulz